Hebamme Studium Voraussetzungen: Zugang und Nachweise

Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Notizblock mit abgehakter Liste

Die Voraussetzungen fürs Hebammenstudium legt § 10 des Hebammengesetzes fest: zwölf Jahre allgemeine Schulbildung oder eine abgeschlossene Pflegeausbildung, gesundheitliche Eignung, Zuverlässigkeit und ausreichende Deutschkenntnisse. Hochschulen und Kliniken verlangen zusätzlich fast immer einen Vertrag mit einer Klinik, ein Vorpraktikum, ein Führungszeugnis und den Nachweis des Masernschutzes.

Die Liste klingt lang. Die meisten Punkte sind aber Formalien, die Du rechtzeitig besorgen musst, keine Auswahlkriterien. Was am Ende über Deinen Platz entscheidet, ist an den meisten Studienorten das Auswahlverfahren der Klinik.

Was das Hebammengesetz verlangt

§ 10 Abs. 1 HebG nennt vier Bedingungen für den Zugang zum Studium:

  1. den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann, alternativ eine gleichwertige Pflegequalifikation aus einem anderen EU-Staat,
  2. kein Verhalten, aus dem sich eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit für das Studium ergibt,
  3. keine gesundheitliche Ungeeignetheit,
  4. die Deutschkenntnisse, die für das Studium erforderlich sind.

Die Altenpflege fehlt in dieser Liste. Und Absatz 2 erlaubt den Ländern, „weitere Voraussetzungen“ festzulegen. Daneben gilt immer das Hochschulrecht des jeweiligen Landes: Welche Schulabschlüsse dort als Hochschulzugang zählen, regelt nicht das Hebammengesetz.

Drei der vier Punkte begegnen Dir am Ende des Studiums wieder. Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Hebamme“ zu führen, setzt neben dem Studium und der staatlichen Prüfung erneut Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die nötigen Deutschkenntnisse voraus (§ 5 Abs. 2 HebG). Was beim Studienstart zählt, gilt also auch für den Beruf.

Ohne Klinikvertrag keine Einschreibung

An 31 von 47 Studiengängen bewirbst Du Dich zuerst bei einer Klinik, und der unterschriebene Vertrag ist dann die Eintrittskarte zur Hochschule. In Würzburg ist er Voraussetzung für die Immatrikulation, an der DHBW wirst Du mit Vertrag automatisch angenommen, sofern die übrigen Voraussetzungen stimmen. Auch dort, wo zuerst die Hochschule auswählt, brauchst Du den Vertrag – an der MHH etwa innerhalb der Frist, die der Vorauswahlbescheid nennt. Wie die Wege im Einzelnen laufen, erklärt der Artikel zur Bewerbung fürs Hebammenstudium.

Schulabschluss: Abitur, Fachhochschulreife oder Pflege

Mit allgemeiner Hochschulreife stehen Dir alle Studienorte offen. Bei der Fachhochschulreife wird es uneinheitlich. Viele Hochschulen akzeptieren sie, die TU Dresden schließt sie ausdrücklich aus, Rostock und Leipzig verlangen allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Die MHH nimmt die Fachhochschulreife nur mit Schwerpunkt Gesundheit, die DHBW nur nach zwölf Jahren allgemeiner Schulbildung.

Ohne Abitur führt der direkte Weg über eine Pflegeausbildung. Manche Hochschulen verlangen dann noch Berufsjahre oder eine Prüfung. Welche Wege es gibt und wo welche Bedingungen gelten, steht im Artikel Hebamme studieren ohne Abitur. Für Pflegekräfte mit Abschluss gibt es einen eigenen Artikel zum Quereinstieg aus der Pflege.

Hebamme Studium Voraussetzungen der Hochschulen und Kliniken

Die Tabelle zeigt, was neben dem Gesetz verlangt wird, mit Beispielen aus den Studienorten (Stand 19. Oktober 2026).

Voraussetzung Was verlangt wird Beispiele
Vertrag mit einer Klinik Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung, an vielen Orten Bedingung für die Einschreibung OTH Regensburg: schon bei der Hochschulbewerbung; Hamburg: Freischaltcode der Klinik für die Bewerbung bei der HAW
Vorpraktikum meist vier Wochen Geburtshilfe, teils mit Kreißsaal Münster 154 Stunden bei Bewerbung abgeschlossen; Uni Köln 160 Stunden; Hochschule Bochum 2 Wochen
Deutschkenntnisse Nachweis bei ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, Niveau B2 bis C2 HS Furtwangen B2; die meisten Studienorte C1; DHBW Karlsruhe mindestens C2
Gesundheitliche Eignung ärztliches Attest oder betriebsärztliche Untersuchung Münster und MHH: Gesundheitszeugnis schon mit der Bewerbung
Führungszeugnis meist erweitertes Führungszeugnis, höchstens drei Monate alt Universitätsmedizin Mainz: frühestens ab 1. Juli ausgestellt; HS Bremen: höchstens zwei Monate alt
Masernschutz Impf- oder Immunitätsnachweis nach dem Infektionsschutzgesetz MHH: bei Unterschrift des Vertrags; Tübingen: zur Einschreibung
Erste Hilfe Kurs, höchstens zwölf Monate alt Universitätsmedizin Mainz, ab Wintersemester 2026/27

Vorpraktikum: wie viel und bis wann

Ein Pflichtpraktikum steht nicht im Hebammengesetz. Trotzdem verlangen es die meisten Studienorte oder ihre Kliniken, typisch sind vier Wochen in der Geburtshilfe. Die Spanne reicht von „keine Pflicht“ in Hamburg über zwei Wochen an der Hochschule Bochum bis 160 Stunden an der Universität zu Köln.

Der häufigste Fehler betrifft den Zeitpunkt. In Münster muss das Praktikum bei der Bewerbung abgeschlossen sein, an der MHH bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juli. Anderswo reicht eine Zusage für ein späteres Praktikum. Alles Weitere steht im Artikel zum Vorpraktikum fürs Hebammenstudium. Eine abgeschlossene Pflegeausbildung ersetzt das Vorpraktikum an einigen Orten, etwa an der MHH und an der Hochschule Bremen.

Deutsch und Englisch

Das Gesetz nennt kein Sprachniveau, nur die „erforderlichen“ Kenntnisse. Die Hochschulen setzen eigene Grenzen, und sie gelten fast immer nur für Bewerber mit ausländischem Schulabschluss. Die meisten verlangen C1, also zum Beispiel TestDaF mit 4 in allen Teilen oder DSH-2. Freiburg verlangt C1 ausdrücklich auch von Bewerbern aus der EU.

Einzelne Studienorte weichen ab. Die Hochschule Furtwangen begnügt sich mit B2, ebenso die Medizinische Universität Lausitz für internationale Bewerber an der BTU. Die DHBW Karlsruhe verlangt Deutsch auf mindestens C2, die OTH Regensburg akzeptiert Goethe- oder telc-Zertifikate nur auf C2.

Englisch ist selten Pflicht. Die Hochschule Bremen verlangt Englisch auf B1.2 – sie schickt alle Studierenden im fünften Semester ins Ausland. Tübingen setzt „gute Englischkenntnisse“ voraus.

Gesundheit, Führungszeugnis und Masernschutz

Gesundheitliche Eignung weist Du meist mit einem ärztlichen Attest nach, oft auf einem Formular der Hochschule, oder über eine Untersuchung beim Betriebsarzt der Klinik. Der Zeitpunkt unterscheidet sich stark. Münster und die MHH wollen das Gesundheitszeugnis schon mit der Bewerbung, die KSH München ebenso, zusammen mit einem polizeilichen Führungszeugnis. Die meisten anderen fragen erst beim Vertragsabschluss oder bei der Einschreibung.

Beim Führungszeugnis verlangen die Kliniken fast immer das erweiterte Führungszeugnis. Es darf in der Regel höchstens drei Monate alt sein. Beantrage es deshalb nicht zu früh: Die Universitätsmedizin Mainz verlangt ein Zeugnis, das frühestens am 1. Juli ausgestellt wurde.

Der Masernschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer nach dem 31. Dezember 1970 geboren ist und in einem Krankenhaus tätig ist, muss einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität nachweisen (§ 20 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 IfSG). Ausreichend sind ab dem zweiten Lebensjahr zwei Impfungen. Einige Kliniken fragen mehr ab; die Hochschule Bremen verlangt bei Vertragsunterzeichnung zusätzlich Nachweise zu Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Hepatitis B. Welche Formulare wo gelten, steht bei den Unterlagen fürs Hebammenstudium.

Wer ausgeschlossen ist

Einige Studiengänge schließen bestimmte Bewerber aus. Die MHH nimmt niemanden auf, der bereits eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger abgeschlossen hat; für examinierte Hebammen gibt es an anderen Hochschulen eigene Studiengänge. Münster und Tübingen lassen nicht zu, wer eine Hebammenprüfung endgültig nicht bestanden hat. Wer schon ein Studium abgeschlossen hat, darf sich laut Charité nur für einen ihrer Bachelorstudiengänge bewerben.

Was keine Voraussetzung ist

Einen Numerus clausus im engeren Sinn gibt es nur an wenigen Studienorten; die meisten Studiengänge sind zulassungsfrei, und der Engpass ist der Klinikvertrag. Wo die Note trotzdem zählt, erklärt der Artikel zum NC im Hebammenstudium. Auch ein schriftlicher Auswahltest ist die Ausnahme: Es gibt ihn nur in Hamburg und Freiburg.

An staatlichen Hochschulen zahlst Du in der Regel nur den Semesterbeitrag; die TH Nürnberg nennt eine Studiengebühr für Studierende aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Gebühren verlangen die privaten Hochschulen – zum Beispiel die Fliedner Fachhochschule mit 498 € im Monat im ersten Jahr und die FHM Hannover mit 820 € im Monat.

Quellen

Häufige Fragen

Das Hebammengesetz nennt in § 10 weder ein Mindest- noch ein Höchstalter. Wer noch nicht volljährig ist, schließt den Vertrag mit der Klinik gemeinsam mit den Eltern oder anderen gesetzlichen Vertretern (§ 30 HebG). Ob Du aufgenommen wirst, entscheiden Klinik und Hochschule nach ihren Auswahlkriterien.
Biologie und Rechnen prüft nur der Hamburger Test HAM-Mid, den alle Bewerber für die drei Hamburger Kliniken schreiben. Einzelne Schulfächer zählen außerdem dort, wo die Hochschule nach Noten auswählt: Die Hochschule Furtwangen bildet in ihrer allgemeinen Auswahlsatzung einen Mittelwert aus Gesamtnote und den Noten in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache.
Das Gesetz verlangt, dass Du für den Beruf nicht „in gesundheitlicher Hinsicht“ ungeeignet bist (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 HebG). Das bescheinigt an den meisten Studienorten ein ärztliches Attest, an einigen Kliniken eine betriebsärztliche Untersuchung, etwa am Uniklinikum Würzburg und bei den Kliniken der Universität Lübeck. Beurteilt wird also Dein Einzelfall.
Ja, wenn er als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt ist. Viele Hochschulen lassen ausländische Zeugnisse über uni-assist prüfen, etwa die Hochschule Bochum und die Jade Hochschule. Dazu kommt meist ein Deutschnachweis, häufig auf C1-Niveau, etwa TestDaF 4 oder DSH-2.

Redaktion hebamme-studium.de

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