Hebamme werden: der Weg ins Studium in 5 Schritten

Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Wegweiser auf einem Waldweg

Wer Hebamme werden will, braucht heute ein duales Studium: sechs bis acht Semester an einer Hochschule und in einer Klinik, danach erteilt das Land auf Antrag die Erlaubnis. Für einen Studienstart im Oktober 2027 bewirbst Du Dich bei den meisten Kliniken zwischen Januar und März 2027. Der Weg hat fünf Schritte, und der erste beginnt jetzt.

Eine Ausbildung an einer Hebammenschule kann niemand mehr beginnen. Warum das so ist und was für Altfälle bis 2027 gilt, steht im Artikel zur Hebammenausbildung.

Hebamme werden in 5 Schritten

  1. Zugang prüfen und Praxis sammeln
  2. Studienort und Klinik auswählen
  3. Bewerben und das Auswahlverfahren bestehen
  4. Sechs bis acht Semester dual studieren
  5. Staatliche Prüfung ablegen und die Erlaubnis beantragen

Schritt 1: Zugang prüfen und Praxis sammeln

Das Hebammengesetz verlangt in § 10 vier Dinge. Erstens einen Abschluss: zwölf Jahre allgemeine Schule oder eine abgeschlossene Pflegeausbildung in der Kranken- oder Kinderkrankenpflege bzw. nach dem Pflegeberufegesetz. Zweitens darf nichts gegen Deine Zuverlässigkeit sprechen, drittens musst Du gesundheitlich geeignet sein. Viertens brauchst Du die Deutschkenntnisse, die das Studium verlangt. Welches Niveau das ist, legen die Hochschulen fest; die Spanne reicht von B2 an der Hochschule Furtwangen über C1 an der katho NRW bis C2 an der DHBW Karlsruhe.

Dazu kommt das Hochschulrecht Deines Landes. § 10 Abs. 2 HebG erlaubt den Ländern ausdrücklich weitere Voraussetzungen. Was das konkret heißt, steht bei den Voraussetzungen fürs Hebammenstudium; den Weg mit Realschulabschluss und Pflegeausbildung beschreibt der Artikel Hebamme studieren ohne Abitur.

Viele Kliniken und Hochschulen wollen außerdem ein Praktikum sehen. Die Anforderungen gehen weit auseinander: Hamburg verlangt keins, viele Studienorte erwarten zwei bis vier Wochen, die Universität zu Köln mindestens 160 Stunden in der Geburtshilfe. Plane das Praktikum früh ein, denn Kreißsaalplätze sind begrenzt und manche Orte wollen den Nachweis schon mit der Bewerbung. Alle Werte je Studienort stehen im Ratgeber zum Vorpraktikum.

Bei Einschreibung oder Vertragsschluss kommen Nachweise hinzu, meist ein erweitertes Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Wer nach 1970 geboren ist, braucht für die Arbeit im Krankenhaus außerdem einen Nachweis über Masernschutz (§ 20 Abs. 8 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 IfSG).

Schritt 2: Studienort und Klinik auswählen

In Deutschland gibt es 47 primärqualifizierende Studiengänge, dazu den Standort Marburg der Hochschule Fulda. Zu jedem Studiengang gehören eine oder mehrere Kliniken als verantwortliche Praxiseinrichtung. Das kann nach § 15 Abs. 2 HebG nur ein Krankenhaus sein. Freiberufliche Hebammen und Geburtshäuser sind Einsatzorte, aber nie Dein Vertragspartner.

Die Wahl der Klinik ist deshalb mindestens so wichtig wie die der Hochschule – dort verbringst Du die meisten Praxisstunden, von dort kommt Deine Vergütung, und oft wählt die Klinik Dich aus. Achte auch auf die Wege. Die Universität Tübingen etwa nennt 16 Einsatzorte im Umkreis von 160 Kilometern.

Die Übersicht aller Studienorte zeigt je Studiengang die Kliniken, den Bewerbungsweg und die Fristen mit Quelle. Im Klinik-Finder suchst Du umgekehrt von der Klinik aus. Merk Dir zwei bis vier Kombinationen; eine einzige Bewerbung ist riskant. Bei Kliniken darfst Du Dich in der Regel mehrfach bewerben; die HWG Ludwigshafen beantwortet die Frage nach mehreren Kliniken gleichzeitig mit einem klaren „Ja“. An der Charité bewirbst Du Dich nicht bei den Kliniken, Du gibst die Klinik im Antrag als Präferenz an.

Schritt 3: Bewerben und das Auswahlverfahren bestehen

Den Studienplatz bekommst Du meist in zwei Schritten. An 31 von 47 Studiengängen bewirbst Du Dich zuerst bei einer Klinik und erst mit deren Zusage an der Hochschule. An 13 Studiengängen läuft es umgekehrt. Hamburg wählt zentral über ein Assessment aus, Lübeck verlangt beide Bewerbungen parallel, die Fliedner Fachhochschule in Düsseldorf mischt beide Wege. Wie die fünf Wege im Einzelnen funktionieren, erklärt der Ratgeber zur Bewerbung fürs Hebammenstudium.

Der Vertrag mit der Klinik wird erst wirksam, wenn Du ihr die schriftliche Studienplatzzusage einer kooperierenden Hochschule vorlegst (§ 29 HebG). Eine Zusage der Klinik allein reicht also nicht, und eine Zulassung der Hochschule ohne Klinikvertrag auch nicht.

Ausgewählt wird sehr unterschiedlich. Häufig führen die Kliniken Gespräche. Würzburg setzt auf Multiple Mini Interviews. Einen schriftlichen Test gibt es nur in Hamburg (den HAM-Mid) und in Freiburg (einen Studierfähigkeitstest). An der MHH, in Tübingen und in Münster entscheidet die Hochschule nach Note und Bonuspunkten. Einen Überblick über alle Formen gibt der Artikel zum Auswahlverfahren.

Schritt 4: Sechs bis acht Semester dual studieren

Das Studium dauert laut § 11 HebG mindestens sechs und höchstens acht Semester. Alle Studiengänge in Deutschland haben sieben oder acht. In dieser Zeit sammelst Du mindestens 4.600 Stunden, je mindestens 2.200 an der Hochschule und in der Praxis. Mindestens 40 Geburten leitest Du selbst (Anlage 3 HebStPrV).

Die Klinik zahlt Dir die ganze Zeit eine Vergütung. In kommunalen Krankenhäusern sind das nach dem TVHöD seit dem 01.05.2026 monatlich 1.815 € brutto, an Unikliniken der Länder nach der TdL-Richtlinie seit dem 01.04.2026 monatlich 1.610 €. Wie Hochschule und Klinik zusammenarbeiten, steht im Artikel zum dualen Hebammenstudium; Ablauf und Abschluss unter Hebamme studieren.

Schritt 5: Staatliche Prüfung ablegen und die Erlaubnis beantragen

Die staatliche Prüfung ist in das Studium eingebaut. Sie findet in den letzten beiden Semestern statt (§ 25 HebG) und hat einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil (§ 13 HebStPrV). Den praktischen Teil zur Geburt legst Du an der Hochschule mit Modellen und Simulationspersonen ab. Jeden Teil darfst Du einmal wiederholen.

Mit dem Zeugnis bist Du noch keine Hebamme im Rechtssinn. Die Erlaubnis gibt es nur auf Antrag (§ 5 HebG), und zwar bei der zuständigen Behörde des Landes, in dem Du die Prüfung abgelegt hast (§ 64 Abs. 2 HebG). Die Behörde prüft vier Punkte: bestandenes Studium mit staatlicher Prüfung, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Deutschkenntnisse. Wer ohne Erlaubnis die Bezeichnung „Hebamme“ führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 3.000 € geahndet werden kann (§ 72 HebG).

Danach stehen Dir zwei Wege offen – Klinik oder Freiberuflichkeit –, und beide lassen sich kombinieren. Angestellt im Krankenhaus steigst Du nach TVöD in P 11 ein, Stufe 2 bringt seit dem 01.05.2026 4.586,53 € brutto im Monat (4.419,71 € Tabellenentgelt plus 166,82 € feste Zulagen). Freiberuflich rechnest Du mit den Krankenkassen ab, sobald der Hebammenhilfevertrag für Dich gilt (§ 134a Abs. 2 SGB V). Zahlen zu beiden Wegen stehen im Artikel zum Gehalt als Hebamme.

Dein Zeitplan für den Studienstart 2027

Wer heute, im Oktober 2026, mit der Planung beginnt, kann im Wintersemester 2027/28 anfangen. Die Fristen unten sind Beispiele aus den Daten der Studienorte; maßgeblich ist immer die Seite der jeweiligen Klinik oder Hochschule.

Zeitraum Was Du tust Beispiele
Oktober bis Dezember 2026 Studienorte vergleichen, Praktikum planen, erste Klinikfristen nutzen Universitätsmedizin Göttingen ab 01.11.2026, Klinikum Osnabrück ab 15.11.2026
Januar bis März 2027 Hauptphase der Klinikbewerbungen Unimedizin Mainz 01.01.–31.03.2027, Uniklinikum Erlangen 19.02.–31.03.2027
April bis Mai 2027 Gespräche und Zusagen der Kliniken, erste Hochschulfristen Universität zu Köln: Bewerbung 01.04. bis 02.05.2027
Juni bis Juli 2027 Bewerbung an der Hochschule in den Vorjahren an vielen Hochschulen 01.06. bis 15.07.
Oktober 2027 Studienbeginn, der Vertrag wird wirksam, erste Vergütung Wintersemester 2027/28
2031 Abschluss mit staatlicher Prüfung nach sieben Semestern im Frühjahr, nach acht im Herbst

Die letzte Zeile setzt voraus, dass Du in der Regelstudienzeit abschließt. Wer erst im Sommer 2027 mit der Suche beginnt, hat die meisten Klinikfristen verpasst und verliert meist ein Jahr.

Quellen

Häufige Fragen

Du brauchst zwölf Schuljahre oder eine abgeschlossene Pflegeausbildung, bewirbst Dich bei einer Klinik und einer Hochschule und studierst sechs bis acht Semester dual. Die staatliche Prüfung legst Du in den letzten beiden Semestern ab. Danach beantragst Du bei der Landesbehörde die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Hebamme“ zu führen.
Das Studium dauert laut Gesetz sechs bis acht Semester; alle Studiengänge in Deutschland haben sieben oder acht. Dazu kommt die Bewerbung: Bei den meisten Kliniken bewirbst Du Dich sieben bis zwölf Monate vor dem Studienstart. Wer im Herbst 2026 anfängt zu planen, beginnt im Oktober 2027 und ist 2031 fertig.
Ja, das Hebammengesetz nennt keine Altersgrenze. Du brauchst dieselben Voraussetzungen wie alle anderen und studierst in Vollzeit, denn § 11 HebG regelt die Dauer für ein Vollzeitstudium. Dafür zahlt die Klinik von Beginn an eine monatliche Vergütung, bei kommunalen Krankenhäusern seit dem 01.05.2026 1.815 € brutto.
Ja. Die Berufsbezeichnung „Hebamme“ gilt für alle Berufsangehörigen (§ 3 Abs. 2 HebG), Zugang und Studium sind für alle gleich. Im Wintersemester 2025/26 waren 71 der 6.457 Studierenden im Fach Hebammenwissenschaft Männer.
In kommunalen Krankenhäusern gilt der TVöD: Hebammen mit Hochschulabschluss steigen in P 11 Stufe 2 mit 4.586,53 € brutto im Monat ein, das sind 4.419,71 € Tabellenentgelt plus 166,82 € feste Zulagen (Stand 01.05.2026). An Unikliniken der Länder gilt der TV-L mit KR 8, Stufe 2 bringt 3.668,95 € (01.04.2026 bis 28.02.2027). Der Median aller Vollzeit-Hebammen liegt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei 4.846 €.

Redaktion hebamme-studium.de

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