Hebammenstudium Inhalte: Module, Praxisstunden, 40 Geburten

Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Lehrbücher und anatomisches Modell

Die Inhalte des Hebammenstudiums schreibt die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen vor: mindestens 4.600 Stunden, davon je mindestens 2.200 in der Praxis und an der Hochschule. In der Praxis leitest Du mindestens 40 Geburten selbst, machst 100 vorgeburtliche Untersuchungen und betreust 100 Frauen im Wochenbett. Gelernt wird in sechs Kompetenzbereichen.

Wie die Module heißen und in welcher Reihenfolge sie kommen, entscheidet jede Hochschule selbst. Was am Ende gekonnt werden muss, ist dagegen bundesweit gleich: Die Anlagen 1 bis 3 der Verordnung gelten für alle 47 Studiengänge. Den Ablauf in Semestern beschreibt der Artikel zur Dauer des Hebammenstudiums.

4.600 Stunden: wie sich das Studium aufteilt

Das Hebammengesetz nennt drei Zahlen (§ 11 Abs. 3 HebG): insgesamt mindestens 4.600 Stunden, davon mindestens 2.200 im berufspraktischen Teil und mindestens 2.200 im hochschulischen Teil. Die übrigen 200 Stunden darf die Hochschule der einen oder der anderen Seite zuschlagen (§ 2 Abs. 1 HebStPrV). Das Gesetz nennt das Studium deshalb „ein duales Studium“ (§ 11 Abs. 2 HebG); was das für Vertrag und Vergütung heißt, steht im Artikel zum dualen Studium.

An der Hochschule zählt nicht nur die Vorlesung. Selbststudium soll in angemessenem Umfang eingeplant werden, E-Learning ist erlaubt (§ 2 Abs. 2 und 4 HebStPrV). Viele Hochschulen haben außerdem ein Skills Lab, in dem Du Untersuchungen und Geburtssituationen an Modellen übst; die TH Aschaffenburg etwa baut Skills-Lab-Einheiten in die Module ein.

Sechs Kompetenzbereiche

Was Du am Ende können musst, beschreibt Anlage 1 der Verordnung in sechs Bereichen. Auf sie bezieht sich auch die staatliche Prüfung.

Bereich Inhalt in Kurzform
I Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit selbstständig begleiten und leiten, Risiken erkennen, ärztliche Hilfe hinzuziehen
II Betreuung wissenschaftsbasiert planen, steuern und bewerten, Forschungsergebnisse nutzen
III Selbstbestimmung der Frauen wahren, Lebenssituation und Diversität berücksichtigen, bei Gewalt und Kindeswohlgefährdung handeln
IV Kommunikation mit Frauen, Familien und im Team, Beratung, Dokumentation
V Zusammenarbeit mit anderen Berufen, Versorgungskonzepte, Qualitäts- und Risikomanagement
VI eigenes Handeln rechtlich und ethisch begründen, Fortbildung, Berufsentwicklung

Bereich I ist der umfangreichste. Er ist in drei Unterbereiche geteilt, die sich durch das ganze Studium ziehen: I.1 Schwangerschaft, I.2 Geburt, I.3 Wochenbett und Stillzeit. Dazu gehören Dinge, die viele nicht mit dem Beruf verbinden – eine Steißgeburt im Notfall leiten, die Plazenta im Notfall von Hand lösen, Frau und Neugeborenes wiederbeleben. Auch die Begleitung von Familien bei Tot- und Fehlgeburten steht im Katalog.

Das Curriculum der Hochschule muss diese Kompetenzen vermitteln und die Fächer abdecken, die die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie für Hebammen vorschreibt (§ 3 HebStPrV). Die Hochschulen setzen das unterschiedlich in Module um. Die Hochschule Bochum nennt 20 Module mit 210 Leistungspunkten, Hamburg 21 Module mit ebenfalls 210 Leistungspunkten, die FAU Erlangen 29 Module. Die Modulbeschreibungen findest Du auf den Seiten der Hochschulen; die Links stehen auf den Studienortseiten unter alle Studienorte.

Hebamme Studium Inhalte in der Praxis: 2.200 Stunden

Wo Du die 2.200 Praxisstunden verbringst, regelt Anlage 2 der Verordnung. Den größten Teil leistest Du im Krankenhaus – gut ein Fünftel ambulant.

Einsatzort Bereich Stunden
Krankenhaus Schwangerschaft und Geburt (I.1, I.2) 1.280
Krankenhaus Wochenbett und Stillzeit (I.3) 280
Krankenhaus Neonatologie 80
Krankenhaus Gynäkologie, insbesondere Diagnostik und Operationen 80
freiberufliche Hebamme oder hebammengeleitete Einrichtung Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett 480
Summe 2.200

Von den 480 ambulanten Stunden dürfen bis zu 160 in einer weiteren geeigneten ambulanten Einrichtung stattfinden. Der Krankenhausanteil summiert sich auf 1.720 Stunden. Einige Studiengänge planen mehr Praxis ein als vorgeschrieben: Die OTH Regensburg, die TH Nürnberg und die TH Aschaffenburg nennen 2.400 Stunden, die Hochschule Bremen 2.340, die FAU Erlangen 2.295.

Den Ablauf plant die Klinik, mit der Du den Vertrag hast. Sie erstellt für Dich einen Praxisplan und schließt Vereinbarungen mit den anderen Einsatzstellen (§ 16 HebG). Verantwortliche Praxiseinrichtung kann nur ein Krankenhaus sein; freiberufliche Hebammen und Geburtshäuser sind Einsatzstellen (§ 15 Abs. 2 HebG).

Zwei Regeln erweitern den Rahmen. Praxiseinsätze im Ausland können bis zu 480 Stunden angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind. Anzeigen muss den Einsatz die verantwortliche Praxiseinrichtung bei der zuständigen Behörde, die Hochschule kann sie dabei unterstützen; die Anzeige soll spätestens vier Monate vor Beginn erfolgen (§ 7a Abs. 1 und 4 HebStPrV). Und seit dem 1. November 2026 kann ein „geringer Anteil“ der Praxiseinsätze durch praktische Lerneinheiten an der Hochschule oder in der Klinik ersetzt werden, etwa im Skills Lab. Dafür braucht es eine Genehmigung der zuständigen Behörde (§ 13 Abs. 2 S. 4 HebG in der Fassung von Art. 5 BGBl. 2026 I Nr. 225). Eine Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht.

Mindesttätigkeiten: 40 Geburten und mehr

Anlage 3 legt fest, was Du in den Praxiseinsätzen mindestens tun musst:

  1. Schwangere beraten, mit mindestens 100 vorgeburtlichen Untersuchungen.
  2. Mindestens 40 Frauen während der Geburt überwachen und pflegen.
  3. Mindestens 40 Geburten selbst durchführen; im begründeten Ausnahmefall 30, wenn Du an 20 weiteren teilnimmst.
  4. An ein oder zwei Steißgeburten aktiv teilnehmen; gibt es zu wenige, wird der Ablauf simuliert.
  5. Einen Dammschnitt durchführen und in die Naht eingeführt werden.
  6. 40 gefährdete Schwangere, Gebärende oder Wöchnerinnen überwachen und pflegen.
  7. Mindestens 100 Frauen im Wochenbett und 100 gesunde Neugeborene untersuchen und pflegen.
  8. Neugeborene einschließlich Früh- und kranker Neugeborener überwachen und pflegen.
  9. Pathologische Fälle in Frauenheilkunde und Geburtshilfe pflegen.
  10. In die Pflege pathologischer Fälle in Medizin und Chirurgie eingeführt werden.

Alles das hältst Du in einem Tätigkeitsnachweis fest, den Du selbst führst (§ 33 Abs. 2 Nr. 3 HebG, § 12 HebStPrV). Er ist keine Formalie. Fehlen Einträge, wirst Du nicht zum praktischen Teil der staatlichen Prüfung zugelassen (§ 18 Abs. 2 HebStPrV). Die 40 Geburten sind damit die Zahl, an der sich Dein Studium in der Klinik messen lässt.

Praxisanleitung und Praxisbegleitung

In der Praxis bist Du nicht allein. Mindestens 25 % der Stunden jedes Einsatzes muss eine praxisanleitende Person Dich anleiten; die Länder dürfen das bis 2030 auf mindestens 15 % senken (§ 13 Abs. 2 HebG). Diese Person ist selbst Hebamme und hat mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich. Dazu kommen eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von 300 Stunden und 24 Stunden Fortbildung im Jahr (§ 10 Abs. 1 HebStPrV).

Die Hochschule schickt zusätzlich eine Praxisbegleitung, die Dich in den Einsätzen betreut und gemeinsam mit der Anleitung beurteilt (§ 17 HebG). Wie viel Begleitung „angemessen“ ist, legt die Verordnung nicht in Zahlen fest. Fachbücher, Instrumente und Apparate für Praxis und Prüfung stellt Dir die Klinik kostenlos (§ 32 Abs. 1 Nr. 4 HebG); weitere Rechte stehen im Artikel zum Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung.

Am Ende: Bachelor und staatliche Prüfung

Die staatliche Prüfung ist Teil der Hochschulprüfung und liegt in den letzten beiden Semestern (§§ 24, 25 HebG). Sie hat einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil (§ 13 Abs. 2 HebStPrV). Der praktische Teil prüft Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett einzeln. Den Geburtsteil legst Du an der Hochschule mit Modellen und Simulationspersonen ab. Er zählt 60 % des praktischen Teils, die beiden anderen Teile je 20 %. Der ganze praktische Teil soll ohne Vorbereitung, aber mit dem Reflexionsgespräch bis zu 360 Minuten dauern (§§ 29, 31, 33 HebStPrV). Jeder Prüfungsteil darf einmal wiederholt werden (§ 36 HebStPrV).

Wer besteht, bekommt den Bachelor und kann die Erlaubnis beantragen, die Berufsbezeichnung „Hebamme“ zu führen. Was danach verdient wird, steht im Ratgeber zum Hebammengehalt; einen Überblick über das ganze Studium gibt der Artikel Hebamme studieren.

Quellen

Häufige Fragen

Die Verordnung sieht 80 Stunden Praxiseinsatz in der Gynäkologie vor, ausdrücklich „insbesondere Diagnostik und Operationen“. Zu den Mindesttätigkeiten gehört außerdem die Pflege pathologischer Fälle in Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Wie die Klinik diese Einsätze organisiert, steht in Deinem Praxisplan.
Wissenschaftliches Arbeiten ja: Kompetenzbereich II verlangt, Forschungsergebnisse zu erschließen, zu bewerten und ins eigene Handeln zu übernehmen, und das Studium endet mit dem Bachelor. Englisch schreibt die Verordnung nicht vor; einzelne Hochschulen verlangen es, etwa die Hochschule Bremen auf Niveau B1.2 wegen des Pflicht-Auslandssemesters.
Die Verordnung lässt im begründeten Ausnahmefall 30 selbst geleitete Geburten zu, wenn Du zusätzlich an 20 weiteren Geburten teilnimmst. Ohne vollständigen Tätigkeitsnachweis wirst Du nicht zum praktischen Teil der staatlichen Prüfung zugelassen (§ 18 Abs. 2 HebStPrV). Der Vertrag mit der Klinik kann dann auf Antrag verlängert werden, höchstens um ein Jahr (§ 37 Abs. 2 HebG).
Die Verordnung kennt keinen Wahleinsatz in der Praxis. Spielraum gibt es bei 200 Stunden, die die Hochschule der Praxis oder der Theorie zuweisen kann, und bei einem optionalen ambulanten Einsatz von 160 Stunden. Wahlmodule im Theorieteil bieten einzelne Hochschulen an, etwa Frankfurt und die TH Aschaffenburg.

Redaktion hebamme-studium.de

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