Hebamme Ausbildung: Warum es seit 2023 nur das Studium gibt
Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20269 Min. Lesezeit

Eine Ausbildung zur Hebamme an einer Hebammenschule kannst Du nicht mehr beginnen. Nach § 77 HebG durfte sie nur anfangen, wer vor dem 31. Dezember 2022 gestartet ist, und sie muss bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein. Wer heute Hebamme werden will, studiert. Das Gesetz nennt diesen Weg wörtlich „ein duales Studium“ (§ 11 Abs. 2 HebG).
Praktisch heißt das: Du bewirbst Dich bei einer Klinik und an einer Hochschule, studierst sechs bis acht Semester und bekommst vom ersten Monat an eine Vergütung. Am Ende stehen ein Bachelor und die staatliche Prüfung – sie ist die Voraussetzung für die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Hebamme“ zu führen. Die Hebammenschulen bilden nicht mehr selbst aus. Bis Ende 2030 dürfen sie nur noch als Partner von Hochschulen praktische Lehrveranstaltungen übernehmen.
Was das Hebammengesetz 2020 geändert hat
Das Hebammengesetz (HebG) vom 22. November 2019 gilt seit dem 1. Januar 2020. Es löste ein Gesetz aus den 1980er Jahren ab, das noch „Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers“ hieß. Den Anstoß gab die EU. Nach der Richtlinie 2005/36/EG musste Deutschland das Berufsrecht bis zum 18. Januar 2020 neu fassen. Vor allem musste die Zugangsvoraussetzung steigen, von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung. So steht es im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vom 4. Juni 2019 (BT-Drucksache 19/10612).
Der Entwurf wollte mehr als eine neue Zugangsregel. Die Versorgung sei „anspruchsvoller und komplexer geworden“, für die hebammengeleitete Geburtshilfe seien evidenzbasierte Konzepte „dringend erforderlich“. Eine Teilakademisierung komme „für diesen Beruf nicht in Betracht“, heißt es dort. Zwei Ausbildungswege nebeneinander würden die „ohnehin kleine Berufsgruppe“ spalten. Seitdem gilt für alle, die neu anfangen:
- Du lernst an zwei Orten, an einer Hochschule und in einem Krankenhaus als verantwortlicher Praxiseinrichtung (§ 15 HebG).
- Das Studium umfasst mindestens 4.600 Stunden, davon je mindestens 2.200 in der Praxis und an der Hochschule (§ 11 Abs. 3 HebG).
- Vertrag und Vergütung sind im Gesetz selbst geregelt (§§ 27 bis 41 HebG).
- Die staatliche Prüfung ist Teil der Hochschulprüfung (§ 24 HebG), am Ende verleiht die Hochschule einen akademischen Grad (§ 23 HebG).
Was das im Studium heißt – Forschung lesen, Leitlinien anwenden, das eigene Handeln prüfen –, steht im Studienziel in § 9 HebG und im Artikel zur Hebammenwissenschaft. Bis zum 31. Dezember 2035 muss das Bundesgesundheitsministerium auswerten, wie die „vollständige Akademisierung der Hebammenausbildung“ gelaufen ist (§ 80 HebG). Dazu gehört ausdrücklich die Zahl der Hebammenstudierenden.
Die Übergangsfristen der Hebammenausbildung
Das neue Recht kam nicht über Nacht. Zwischen 2020 und 2022 durften Hebammenschulen noch Kurse nach altem Recht beginnen. Die Daten im Überblick:
| Datum | Was gilt | Fundstelle |
|---|---|---|
| 1. Januar 2020 | Neues HebG in Kraft; Studium möglich, Fachschulausbildung darf noch beginnen | §§ 76, 77 HebG |
| 18. Januar 2020 | Wer danach ohne zwölf Schuljahre eine Altausbildung beginnt, wird in der EU nicht automatisch anerkannt | Anlage 6a HebStPrV |
| 30. Dezember 2022 | letzter möglicher Beginn einer Fachschulausbildung („vor dem 31. Dezember 2022“) | § 77 Abs. 1 HebG |
| 31. Dezember 2027 | spätester Abschluss nach altem Recht; Hebammenschulen verlieren die Anerkennung für die Ausbildung | §§ 77, 78, 79 Nr. 1 HebG |
| 31. Dezember 2030 | Hebammenschulen dürfen letztmals Lehrveranstaltungen und Praxisbegleitung für Hochschulen übernehmen | §§ 75, 79 Nr. 2 HebG |
| 31. Dezember 2035 | Frist für die Evaluierung durch das Bundesgesundheitsministerium | § 80 HebG |
Für Ausbildungen, die als Modellvorhaben nach altem Recht liefen, gelten dieselben Daten (§ 78 HebG). Die Frist 2027 betrifft also nur Menschen, die schon vor 2023 in einer Ausbildung waren. Für sie ist sie hart: Einen Abschluss nach altem Recht nach dem 31. Dezember 2027 sieht das Gesetz nicht vor, auch nicht für Wiederholungsprüfungen. Wer sie abschließt, bekommt eine Erlaubnis nach dem alten Gesetz; sie „gilt als Erlaubnis nach § 5“ des neuen Gesetzes (§ 77 Abs. 1 HebG). Im Kreißsaal macht das keinen Unterschied.
Beim Gehalt schon. Der TVöD für kommunale Krankenhäuser führt Hebammen mit Hochschulabschluss seit dem 1. Januar 2025 in der Entgeltgruppe P 11. In der Stufe 2, also beim Einstieg ohne Berufserfahrung, sind das seit dem 01.05.2026 4.586,53 € brutto im Monat: 4.419,71 € Tabellenentgelt plus 166,82 € feste Zulagen (§ 52 Abs. 5 und 6 BT-K). Hebammen mit Fachschulausbildung stehen in P 8, Stufe 2 bringt mit denselben Zulagen 3.868,03 €. Wer mit Altausbildung gleichwertige Aufgaben übernimmt, kann nach der Fallgruppe 2 ebenfalls in P 11 kommen.
Hebamme Ausbildung oder Studium: der Vergleich
Das Wort „Ausbildung“ ist nicht verschwunden. Das Gesetz selbst spricht vom „Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung“, die Krankenhausstatistik von Ausbildungsstätten, kirchliche Tarifwerke von Ausbildungsentgelten nach dem Hebammengesetz. Schreibt eine Klinik heute Plätze für die „Hebammenausbildung“ aus, kann damit nur der Praxisplatz im Studium gemeint sein, denn eine Altausbildung kann niemand mehr beginnen. So unterscheiden sich die beiden Wege:
| Merkmal | Fachschulausbildung (Altfälle bis 2027) | Duales Studium (seit 2020) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Hebammengesetz in der bis 31.12.2019 geltenden Fassung | HebG vom 22.11.2019 und Studien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV) |
| Lernorte | Hebammenschule und Krankenhaus | Hochschule und Krankenhaus, dazu mindestens 480 Stunden ambulant |
| Schulischer Zugang | zehnjährige allgemeine Schulausbildung | zwölf Schuljahre oder abgeschlossene Pflegeausbildung |
| Dauer | mindestens drei Jahre | sechs bis acht Semester, mindestens 4.600 Stunden |
| Abschluss | staatliche Prüfung | akademischer Grad, meist Bachelor of Science, mit staatlicher Prüfung |
| Berufsbezeichnung | „Hebamme“ oder „Entbindungspfleger“ | „Hebamme“ für alle (§ 3 Abs. 2 HebG) |
| Einstieg TVöD mit Zulagen, Stand 01.05.2026 | P 8, Stufe 2: 3.868,03 € | P 11, Stufe 2: 4.586,53 € |
Für Deine Entscheidung zählt nur die rechte Spalte, denn neu beginnen kannst Du nur dort. Die linke ist wichtig, wenn Du mit Hebammen arbeitest, die noch nach altem Recht gelernt haben, oder wenn Du selbst eine Altausbildung abschließt.
Pflegeausbildung, Umschulung, Quereinstieg
Ein Punkt aus der Tabelle verdient einen zweiten Blick. Der Zugang über eine Pflegeausbildung steht in § 10 Abs. 1 HebG: Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder die Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz. Die Altenpflege fehlt in dieser Liste. Mit einer dieser Ausbildungen brauchst Du berufsrechtlich keine zwölf Schuljahre. Die Hochschule prüft trotzdem, ob Du nach dem Hochschulrecht ihres Landes studieren darfst, und § 10 Abs. 2 HebG erlaubt den Ländern weitere Voraussetzungen. Was Du sonst mitbringen musst, steht bei den Voraussetzungen fürs Hebammenstudium.
Eine verkürzte Umschulung zur Hebamme kennt das Recht nicht. Hebammengesetz und Studien- und Prüfungsverordnung enthalten keine Regel, die eine Pflegeausbildung auf das Studium anrechnet. Die einzige Anrechnungsregel betrifft Praxiseinsätze im Ausland, und zwar bis 480 Stunden (§ 7a HebStPrV). Unter sechs Semester geht es nicht (§ 11 Abs. 1 HebG). Wer aus der Pflege kommt, beginnt deshalb in aller Regel im ersten Semester. Was das finanziell bedeutet, rechnet der Artikel zum Quereinstieg aus der Pflege vor.
Ein Detail betrifft nur Kinderkrankenpflegekräfte ohne zwölf Schuljahre: Ihre spätere Berufserlaubnis enthält den Hinweis, dass sie in anderen EU-Staaten nicht automatisch anerkannt wird (Anlage 6 HebStPrV). In Deutschland arbeiten sie ohne Einschränkung.
So läuft das duale Hebammenstudium
Die Hochschule verantwortet das Studium. Den Praxisteil übernimmt eine verantwortliche Praxiseinrichtung, und das kann nach § 15 Abs. 2 HebG nur ein Krankenhaus sein, das nach § 108 SGB V zur Versorgung zugelassen ist. Mit dieser Klinik schließt Du den Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung, im Alltag oft „Studienvertrag“ genannt. Er muss schriftlich sein, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 27 Abs. 2 HebG). Wirksam wird er erst, wenn Du der Klinik die schriftliche Studienplatzzusage einer kooperierenden Hochschule vorlegst (§ 29 HebG).
Theorie und Praxis wechseln sich ab. Den größten Teil der Praxis verbringst Du im Kreißsaal, auf der Wochenbettstation und in weiteren Abteilungen des Krankenhauses; mindestens 480 Stunden arbeitest Du bei freiberuflichen Hebammen oder in hebammengeleiteten Einrichtungen. Wie Hochschule und Klinik zusammenspielen, erklärt der Artikel zum dualen Hebammenstudium. Ablauf, Semesterzahl und Abschluss findest Du unter Hebamme studieren.
Geld gibt es vom ersten Tag an. § 34 HebG verlangt eine „angemessene monatliche Vergütung“, nennt aber keinen Betrag. Die Höhe folgt aus Tarifen: Kommunale Krankenhäuser zahlen nach dem TVHöD seit dem 01.05.2026 monatlich 1.815 € brutto, in allen Studienjahren gleich. Unikliniken der Länder zahlen nach der TdL-Richtlinie seit dem 01.04.2026 monatlich 1.610 €. Weitere Tarife und Hausbeträge stehen bei der Vergütung im Hebammenstudium.
Das Angebot ist inzwischen breit. Bundesweit gibt es 47 primärqualifizierende Studiengänge, dazu den Standort Marburg der Hochschule Fulda. Im Wintersemester 2025/26 waren laut Statistischem Bundesamt 6.457 Menschen im Fach Hebammenwissenschaft eingeschrieben, 1.643 davon im ersten Fachsemester.
Was aus den Hebammenschulen wird
Die Hebammenschulen an den Kliniken sind nicht über Nacht verschwunden. Wer am 31. Dezember 2019 staatlich anerkannt war, bleibt es für zwei Aufgaben (§ 79 HebG): für die laufende Ausbildung nach altem Recht bis Ende 2027 und für die Zusammenarbeit mit Hochschulen bis Ende 2030.
Diese Zusammenarbeit ist eng begrenzt. Nach § 75 HebG darf eine Hochschule die praktischen Lehrveranstaltungen und die Praxisbegleitung von einer Hebammenschule durchführen lassen. Sie braucht dafür eine Kooperationsvereinbarung und trägt weiter die Verantwortung dafür, dass das Studienziel erreicht wird. Prüfen, Studienplätze vergeben und den Abschluss verleihen kann eine Hebammenschule nicht. Für Dich kann das bedeuten, dass ein Teil der praktischen Übungen bis 2030 in den Räumen einer früheren Hebammenschule stattfindet. Den akademischen Grad verleiht in jedem Fall die Hochschule.
Die Krankenhäuser selbst sind weiter fest eingebunden. Die Krankenhausstatistik zählte Ende 2024 bundesweit 3.259 Hebammenstudierende in 165 Krankenhäusern.
Ausbildung im Ausland als Ausweg?
Manche überlegen, die Ausbildung im Ausland zu machen und den Abschluss dann anerkennen zu lassen. Möglich ist das. Schneller wird es dadurch kaum: Eine Ausbildung in einem anderen EU-Staat wird nur dann automatisch anerkannt, wenn sie die Vorgaben des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt. In der Grundform sind das mindestens drei Jahre Vollzeit und 4.600 Stunden (§ 46 HebG), also kaum weniger als hier.
Bei Abschlüssen aus Staaten außerhalb der EU prüft die zuständige Landesbehörde die Gleichwertigkeit. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, kannst Du zwischen einer Kenntnisprüfung und einem höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang wählen (§ 59 HebG). Ab dem 01.11.2026 kannst Du auf die Gleichwertigkeitsprüfung auch verzichten und direkt die Ausgleichsmaßnahme machen (§ 54 Abs. 1a HebG n. F., BGBl. 2026 I Nr. 225). Dazu kommen Deutschkenntnisse; der Anerkennungs-Finder des Bundes nennt für alle 16 Länder das Niveau B2. Alles Weitere steht im Ratgeber zur Anerkennung ausländischer Hebammenabschlüsse.
Dein nächster Schritt: die Bewerbung bei einer Klinik
Der Studienstart ist fast überall im Oktober – die Bewerbung beginnt aber viel früher. An 31 von 47 Studiengängen bewirbst Du Dich zuerst bei einer Klinik, meist zwischen Januar und März, und erst danach an der Hochschule. Einige Kliniken öffnen schon im Herbst: Die Universitätsmedizin Göttingen nimmt Bewerbungen für den Start 2027 im Zeitraum 01.11.2026–07.03.2027 an, das Klinikum Osnabrück im Zeitraum 15.11.2026–31.01.2027. Wer erst im Sommer nach dem Abitur sucht, ist fast überall ein Jahr zu spät.
So gehst Du vor:
- Lies den Weg in fünf Schritten unter Hebamme werden.
- Such Dir in der Übersicht aller Studienorte zwei oder drei Hochschulen und ihre Kliniken aus.
- Kläre, ob Deine Wunschorte ein Vorpraktikum verlangen. Die Universität zu Köln etwa will mindestens 160 Stunden Praktikum in der Geburtshilfe, die Universität Münster 154 Stunden schon bei der Bewerbung.
- Prüfe die Fristen im Artikel Bewerbungsfristen Hebammenstudium 2027.
- Bereite die Bewerbung vor, wie im Ratgeber zur Bewerbung fürs Hebammenstudium beschrieben.
Quellen
- § 77 HebG, Abschluss begonnener fachschulischer Ausbildungen: Beginn vor dem 31.12.2022, Abschluss bis 31.12.2027, Erlaubnis gilt als Erlaubnis nach § 5
- § 78 HebG, Modellvorhaben: gleiche Fristen für Modellausbildungen
- § 76 HebG: Altausbildung nach dem 31.12.2019 nur nach Maßgabe der §§ 77, 78
- § 75 HebG, Kooperation mit Hebammenschulen: Lehrveranstaltungen und Praxisbegleitung bis 31.12.2030, Verantwortung der Hochschule
- § 79 HebG, Weitergeltung der Anerkennung von Hebammenschulen: Ausbildung bis 31.12.2027, Kooperation bis 31.12.2030
- § 80 HebG, Evaluierung: Evaluierung bis 31.12.2035, „vollständige Akademisierung“
- § 11 HebG, Dauer und Struktur: „ein duales Studium“, 6 bis 8 Semester, 4.600 Stunden
- § 10 HebG, Zugangsvoraussetzungen: zwölf Schuljahre oder Pflegeausbildung, keine Altersgrenze
- § 15 HebG, verantwortliche Praxiseinrichtung: nur Krankenhaus nach § 108 SGB V
- § 27 HebG und § 29 HebG: Schriftform, Wirksamkeit mit Studienplatzzusage
- § 34 HebG, Vergütung: angemessene monatliche Vergütung ohne Betrag
- § 3 HebG, Berufsbezeichnung: „Hebamme“ für alle Berufsangehörigen
- § 46 HebG, automatische Anerkennung: mindestens dreijährige Vollzeitausbildung mit 4.600 Stunden
- § 59 HebG, Drittstaaten: Wahl zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang
- BGBl. 2026 I Nr. 225, Art. 5 und 6: Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung ab 01.11.2026 (§ 54 Abs. 1a HebG n. F.)
- § 7a HebStPrV, Praxiseinsätze im Ausland: Anrechnung höchstens 480 Stunden
- Anlage 6 HebStPrV: keine automatische EU-Anerkennung bei Studienzugang über Kinderkrankenpflege
- Anlage 6a HebStPrV: keine automatische EU-Anerkennung bei Ausbildungszugang nach dem 18.01.2020 ohne zwölf Schuljahre
- BT-Drucksache 19/10612, Entwurf Hebammenreformgesetz: EU-Frist 18.01.2020, Anhebung von zehn auf zwölf Schuljahre, Absage an Teilakademisierung
- TVöD BT-K, Lesefassung Stand 01.01.2026: Tabellenentgelt P 11 Stufe 2 4.419,71 €, P 8 Stufe 2 3.701,21 € ab 01.05.2026 (Anlage E); Zulage 25,00 € und Pflegezulage 141,82 € für P 5 bis P 16 (§ 52 Abs. 5 und 6)
- TVöD AT mit Entgeltordnung VKA, Lesefassung Stand 01.01.2027: P 11 Fallgruppen 1 und 2, P 8 „mit mindestens dreijähriger Ausbildung“
- TVHöD, Lesefassung Stand 01.07.2025: 1.815 € ab 01.05.2026
- TdL-Richtlinie für duale Studiengänge, Fassung 23.03.2026: 1.610 € ab 01.04.2026
- Destatis, Statistik der Studierenden WS 2025/26: 6.457 Studierende, 1.643 im 1. Fachsemester (Tabelle 21311-13)
- Destatis, Grunddaten der Krankenhäuser 2024: 3.259 Hebammenstudierende in 165 Krankenhäusern
- Universität zu Köln, Bachelor Angewandte Hebammenwissenschaft: Praktikum in der Geburtshilfe mindestens 160 Stunden
- Universität Münster, Informationen zum Studiengang: Praktikum 154 Stunden bei Bewerbung
- Anerkennungs-Finder, Beruf Hebamme: Sprachniveau B2 in allen 16 Ländern (Stand 14.10.2026)
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