Vergütung im Hebammenstudium: 1.610 bis 1.815 €

Von der RedaktionAktualisiert am 4. November 20267 Min. Lesezeit

Geldbeutel neben einem Kalender

Im Hebammenstudium bekommst Du von Deiner Klinik eine Vergütung, im öffentlichen Dienst 1.610 bis 1.815 € brutto im Monat. Kommunale Krankenhäuser zahlen nach dem TVHöD seit 01.05.2026 monatlich 1.815 €, Unikliniken der Länder nach der TdL-Richtlinie seit 01.04.2026 monatlich 1.610 €. Die veröffentlichten Hausbeträge einzelner Kliniken liegen alle unter 1.815 €.

Was das Gesetz regelt und was nicht

§ 34 Abs. 1 des Hebammengesetzes verpflichtet die verantwortliche Praxiseinrichtung, also die Klinik, mit der Du den Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung schließt, zu einer „angemessenen monatlichen Vergütung“. Sie gilt vom Beginn des Studiums bis zum Ende des Vertrags – einen Betrag nennt das Gesetz aber nicht.

Zwei Dinge stehen trotzdem fest. Die Höhe muss im Vertrag stehen (§ 28 Abs. 1 Nr. 5 HebG). Und Sachbezüge wie Unterkunft oder Verpflegung darf die Klinik nur anrechnen, wenn das vereinbart ist, höchstens bis 75 Prozent der Bruttovergütung (§ 34 Abs. 2 HebG).

Was „angemessen“ ist, legen Tarifverträge, kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien und Hausverträge fest. Für Dich heißt das: Die Vergütung hängt am Träger der Klinik, nicht an der Hochschule.

Hebamme Studium Vergütung nach Tarif

Die Tabelle zeigt alle Tarife und Hausbeträge, die für Hebammenstudierende veröffentlicht sind, mit Stand und Quelle.

Vergütung im Hebammenstudium nach Tarif (monatlich, brutto)
TarifGilt fürBetragStand
TVHöDStudierende mit Vertrag nach HebG bei kommunalen Krankenhäusern, die Mitglied eines VKA-Mitgliedverbands und an den TVöD gebunden sind (§ 1 TVHöD)1.815 €ab 01.05.2026
TdL-RichtlinieUniversitätskliniken und Landeskrankenhäuser der Länder in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder; für das Hebammenstudium gilt Abschnitt II mit Maßgaben verbindlich1.610 €ab 01.04.2026
AVR DWBOEinrichtungen der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz; Anlage 10a Nr. III nennt ausdrücklich Ausbildungen „nach dem HebammenG“1. Jahr West: 1.472,18 € · 2. Jahr West: 1.566,14 € · 3. Jahr West: 1.691,44 € · 4. Jahr West: 1.817,95 € · 1. Jahr Ost: 1.529,52 € · 2. Jahr Ost: 1.627,16 € · 3. Jahr Ost: 1.757,33 € · 4. Jahr Ost: 1.888,77 €ab 01.07.2026
AVR CaritasEinrichtungen der Caritas; Abschnitt G § 5 Abs. 1: Die akademische Hebammenausbildung nach dem HebG ist ein praxisintegriertes Studium im Gesundheits- und Pflegewesen1. Jahr: 1.490,69 € · 2. Jahr: 1.552,07 € · 3. Jahr: 1.653,38 € · 4. Jahr: 1.815 €
UM MainzStudierende mit Vertrag bei der Universitätsmedizin Mainz (nicht Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein Koblenz)1. Jahr: 1.534,51 € · 2. Jahr: 1.608,99 € · 3. Jahr: 1.728,95 €19.10.2026
UKSHStudierende der Universität zu Lübeck mit Vertrag beim UKSH (Kiel oder Lübeck); andere verantwortliche Praxiseinrichtungen können abweichen1. Jahr: 1.440 € · 2. Jahr: 1.506 € · 3. Jahr: 1.613 € · 4. Jahr: 1.613 €19.10.2026

Quellen und Rechenweg: Methodik. Selbst rechnen: Gehaltsrechner.

Kommunale Krankenhäuser: TVHöD

Kommunale Kliniken wenden einen eigenen Tarifvertrag an, den Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD). Ihn haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, ver.di und der dbb am 11.01.2022 geschlossen. Das Studienentgelt beträgt seit dem 01.05.2026 monatlich 1.815 €, vorher 1.740 € (§ 9 Abs. 1). Es ist in allen Studienjahren gleich – im ersten wie im letzten.

Eine weitere Erhöhung ist im Text nicht vereinbart. Der Paragraf zum Entgelt ist frühestens zum 31.03.2027 kündbar (§ 24 Abs. 3 TVHöD).

Unikliniken der Länder: TdL-Richtlinie

Die Länder haben für Studierende keinen Tarifvertrag, sondern die „Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge“. Sie ist grundsätzlich nur eine Empfehlung. Für das Hebammenstudium hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder ihren Abschnitt II aber „mit bestimmten Maßgaben verbindlich“ gemacht. Der Satz für „Pflegebereich sowie sonstige“ duale Studiengänge steigt nach Datum:

Zeitraum Studienentgelt im Monat
01.04.2026 bis 28.02.2027 1.610 €
01.03.2027 bis 31.12.2027 1.670 €
ab 01.01.2028 1.700 €

Ein Hinweis zur Einordnung: Dass Hebammenstudierende diesen höheren Satz bekommen, ergibt sich aus den TdL-Hinweisen von 2020, die „Bachelor Hebamme“ den sonstigen dualen Studiengängen zuordnen. Die Maßgaben für das Hebammenstudium selbst hat die TdL nicht im Wortlaut veröffentlicht. Die Zuordnung ergibt sich deshalb aus den Hinweisen, nicht aus einem Wortlaut. Für den Gesundheitsbereich gilt ein niedrigerer Satz von 1.485 € (seit 01.04.2026). Das Studienentgelt nimmt laut Richtlinie nicht an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.

Kirchliche Träger: AVR Diakonie und Caritas

Die Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zahlt nach ihren Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR DWBO), Anlage 10a. Die Beträge gelten ausdrücklich auch für Ausbildungen „nach dem HebammenG“ und steigen mit dem Studienjahr. Seit 01.07.2026 sind es im Tarifgebiet West 1.472,18 € im ersten bis 1.817,95 € im vierten Jahr, im Tarifgebiet Ost 1.529,52 € bis 1.888,77 €. Ab 01.01.2027 steigen die Werte um 2 Prozent, im Westen auf 1.501,62 € im ersten Jahr.

Die AVR Caritas nennen für die akademische Hebammenausbildung ebenfalls Beträge, geben aber nicht an, ab wann sie gelten – deshalb stehen sie hier nicht. Für die Diakonie außerhalb von Berlin-Brandenburg ist keine Regelung für Hebammenstudierende veröffentlicht.

Veröffentlichte Hausbeträge

Einige Kliniken und Hochschulen nennen konkrete Summen. Die Universitätsmedizin Mainz zahlt 1.534,51 € im ersten, 1.608,99 € im zweiten und 1.728,95 € im dritten Studienjahr. Das UKSH, Praxispartner der Universität zu Lübeck, zahlt 1.440 €, 1.506 € und 1.613 € im dritten und vierten Jahr. Die Universität Tübingen gibt „ca. 1.517 €“ an, die KSH München für ihre Praxispartner einen Durchschnitt von rund 1.250 € und die Fliedner Fachhochschule für ihre Partner rund 950 bis 1.140 €.

Der Abstand ist größer, als die Spanne der Tarife vermuten lässt. Zwischen dem UKSH im ersten Jahr und dem TVHöD liegen 375 € im Monat, zwischen dem unteren Fliedner-Wert und dem TVHöD 865 €. Frag deshalb vor der Unterschrift, nach welchem Tarif die Klinik zahlt. Für Kliniken mit eigenem Tarif oder Haustarif, die nichts veröffentlichen, bleibt nur diese Frage.

Jahressonderzahlung, Urlaub und das Jahr in Zahlen

Zum Monatsbetrag kommen weitere Leistungen. Der TVHöD regelt sie selbst, für die TdL-Richtlinie ergeben sie sich über einen Verweis auf den Ausbildungstarif der Länder für Pflegeberufe (TVA-L Pflege).

Leistung TVHöD (kommunal) TdL-Richtlinie (Länder)
Jahressonderzahlung 90 % des Novemberentgelts (§ 19) 95 % (§ 16 TVA-L Pflege)
Urlaub 30 Ausbildungstage, im Schichtdienst ab dem 2. Studienjahr +1 Tag (§ 12) 30 Arbeitstage nach § 26 TV-L, im Schichtdienst im 2. und 3. Jahr je +1 Tag
vermögenswirksame Leistungen 13,29 € im Monat (§ 18) nicht ausgewertet
Rechenbeispiel Jahr (12 Monate + Sonderzahlung) 21.780 € + 1.633,50 € = 23.413,50 € 19.320 € + 1.529,50 € = 20.849,50 €

Das Rechenbeispiel nimmt den Betrag vom Oktober 2026 für alle zwölf Monate und den Monatsbetrag als Grundlage der Sonderzahlung. Bei der TdL ist es eine Berechnung, weil sich die Anwendung von § 16 TVA-L Pflege auf Hebammenstudierende nur aus dem Verweis folgt. Den Urlaub nimmst Du in beiden Tarifen in der vorlesungsfreien Zeit.

Das Studienentgelt ist steuer- und sozialversicherungspflichtig (§ 9 Abs. 2 TVHöD, Abschnitt II Ziff. 6 Abs. 2 TdL-Richtlinie). Was Dir netto bleibt, zeigt der Artikel Hebamme Gehalt netto.

Studiengebühren: wer zahlt?

An staatlichen Hochschulen zahlst Du den Semesterbeitrag, Studiengebühren fallen dort für das Hebammenstudium in der Regel nicht an. Die Jade Hochschule in Oldenburg etwa nennt einen Semesterbeitrag von 434,80 €, der „ggf. von den Praxispartnern“ übernommen werde.

Drei private Hochschulen verlangen Studiengebühren. Die Beträge stehen in der Quelle pro Monat; pro Semester sind es sechs Monatsbeträge.

Hochschule pro Monat pro Semester weitere Kosten
Fliedner FH Düsseldorf 498 € im 1. Jahr, danach jährlich +2 % 2.988 € im 1. Jahr Prüfungs- und Anmeldegebühren enthalten
FHM Hannover 820 € 4.920 € Abschlussprüfung 500 €, insgesamt 34.940 €
HGE Eberswalde 490 € 2.940 € einmalig 240 € Immatrikulation und 490 € Prüfung

Die Angaben zu Fliedner und FHM stammen von den Hochschulseiten (Abruf 19./20.10.2026). Die HGE-Werte stammen von der Hochschulseite (Stand 25.10.2026); dort heißt es, die Mitgliedshäuser übernähmen die Studiengebühren für Studierende ab dem Wintersemester 2023. Zur Akkreditierung widerspricht sich die Seite: Ein Siegel nennt den Studiengang akkreditiert, der Fließtext spricht noch vom Verfahren der Akkreditierung und der berufsrechtlichen Genehmigung.

Wer die Gebühren trägt, regeln die Tarife unterschiedlich. Die TdL-Richtlinie sagt knapp: „Der Ausbildende übernimmt die notwendigen Studiengebühren“ (Abschnitt II Ziff. 6 Abs. 3). Der TVHöD erlaubt nur, die Übernahme zu vereinbaren; einen Anspruch gibt es nicht (§ 9 Abs. 4). Ist eine Übernahme vereinbart, sieht § 22 TVHöD Rückzahlungen vor – etwa bei einer Eigenkündigung nach der Probezeit ohne wichtigen Grund oder wenn Du nach dem Abschluss ein passendes Stellenangebot der Klinik ablehnst. Der Vertrag kann davon abweichen.

Rechne bei privaten Hochschulen deshalb mit dem Vertrag in der Hand. Übernimmt die Klinik die Gebühr an der Fliedner FH nicht, bleiben von der genannten Vergütung von rund 950 bis 1.140 € im ersten Jahr nach Abzug der 498 € brutto etwa 450 bis 640 € im Monat. Welche Klauseln der Vertrag enthalten darf und welche nichtig sind, erklärt der Artikel zum Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung.

Von der Vergütung zum Gehalt

Die Vergütung ist eine Zwischenstation. Nach dem Abschluss steigst Du im TVöD in P 11 ein, mit 4.586,53 € brutto im Monat in Stufe 2: 4.419,71 € Tabellenentgelt plus 166,82 € feste Zulagen (seit 01.05.2026). Alle Tarife für den Berufseinstieg vergleicht der Ratgeber zum Hebammengehalt.

Wie Vertrag, Praxis und Hochschule im dualen Studium zusammenspielen, steht im Artikel Hebamme duales Studium. Und weil Du Dich zuerst bei der Klinik bewirbst, entscheidest Du mit der Wahl der Klinik auch über den Tarif: Wie das abläuft, erklärt der Ratgeber zur Bewerbung fürs Hebammenstudium.

Quellen

Häufige Fragen

Ja. TVHöD und TdL-Richtlinie behandeln das Studienentgelt ausdrücklich als steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Wie viel netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und Kirchensteuer ab; der Artikel zum Netto-Gehalt rechnet das vor.
Das hängt vom Tarif ab. Der TVHöD zahlt in allen Studienjahren denselben Betrag, die TdL-Richtlinie steigt nach Datum, nicht nach Studienjahr. Die AVR DWBO, die Universitätsmedizin Mainz und das UKSH staffeln dagegen nach Studienjahr.
An staatlichen Hochschulen fallen in der Regel nur Semesterbeiträge an, an der Jade Hochschule zum Beispiel 434,80 €. Private Hochschulen verlangen Studiengebühren: die Fliedner FH 498 € im Monat im ersten Jahr, die FHM in Hannover 820 € im Monat, insgesamt 34.940 €.
Ja. Der TVHöD sieht 30 Ausbildungstage im Jahr vor, im Schichtdienst ab dem zweiten Studienjahr einen Tag mehr. Den Urlaub nimmst Du in der vorlesungsfreien Zeit. Die Universitätsmedizin Mainz nennt ebenfalls 30 Tage.
Ja. Die Vergütung ist monatlich vom Beginn des Studiums bis zum Ende des Vertrags zu zahlen (§ 34 Abs. 1 HebG). Sie läuft also auch in den Theoriephasen weiter.

Redaktion hebamme-studium.de

Die Redaktion von hebamme-studium.de pflegt die Studienort-Datenbank, die Fristen und die Ratgeber. Jede Angabe hat eine Quelle und ein Prüfdatum; Korrekturen stehen im Änderungsprotokoll.

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