Hebamme duales Studium: Vertrag, Vergütung, Praxis

Von der RedaktionAktualisiert am 4. November 20266 Min. Lesezeit

Hörsaal und Klinikflur nebeneinander

Das Hebammenstudium ist immer dual: § 11 Abs. 2 HebG nennt es „ein duales Studium“. Du hast einen Vertrag mit einer Klinik, bekommst ab dem ersten Monat eine Vergütung und verbringst mindestens 2.200 Stunden in der Praxis. Nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes sind das 1.610 oder 1.815 € brutto im Monat (Stand Oktober 2026), andere Träger zahlen eigene Beträge.

Einen nicht dualen Weg in den Beruf gibt es nicht mehr. Die frühere Fachschulausbildung läuft 2027 aus; was dazu gilt, steht im Artikel zur Hebammenausbildung.

„Ein duales Studium“: was das Gesetz damit meint

Das Studium besteht aus zwei Teilen, einem berufspraktischen und einem hochschulischen (§ 11 Abs. 2 HebG). Beide müssen „inhaltlich und zeitlich eng miteinander verzahnt“ sein (§ 21 Abs. 1 HebG). Die Hochschule trägt die Gesamtverantwortung, die Klinik verantwortet die Praxis. Damit das klappt, schließt die Hochschule mit jeder Klinik eine Kooperationsvereinbarung (§ 21 Abs. 2 HebG).

Diese Vereinbarung soll auch regeln, wie die Studierenden ausgewählt werden (§ 5 Abs. 2 HebStPrV). Tatsächlich entscheidet an vielen Studienorten die Klinik mit, wer einen Platz bekommt, an 31 von 47 Studiengängen bewirbst Du Dich sogar zuerst bei ihr. Wie die Bewerbung in beiden Schritten abläuft, erklärt der Ratgeber zur Bewerbung fürs Hebammenstudium.

Der Gesetzgeber wollte genau dieses Modell. Im Entwurf zur Reform heißt es, das Studium sei „als duales Studium ausgestaltet und weist einen weiterhin hohen Praxisanteil auf“ (BT-Drucksache 19/10612).

Im Alltag wechseln sich Hochschule und Klinik meist in Blöcken ab – an der TU Dresden etwa alle fünf bis sechs Wochen. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein beschreibt das achtsemestrige Studium in Lübeck ebenfalls als Folge von Theorie- und Praxisblöcken. Den Urlaub legen die Tarife in die vorlesungsfreie Zeit; der TVHöD gewährt 30 Ausbildungstage im Jahr, im Schichtdienst ab dem zweiten Studienjahr einen Tag mehr.

Der Vertrag mit der Klinik

Die Klinik heißt im Gesetz verantwortliche Praxiseinrichtung. Das kann nur ein Krankenhaus sein, das nach § 108 SGB V zur Versorgung zugelassen ist (§ 15 Abs. 2 HebG). Mit ihr schließt Du den Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung, im Alltag meist Studienvertrag genannt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

Thema Regel Fundstelle
Form schriftlich, elektronische Form ausgeschlossen § 27 Abs. 2 HebG
Wirksamkeit erst mit schriftlicher Studienplatzzusage einer kooperierenden Hochschule § 29 HebG
Minderjährige Vertrag gemeinsam mit den Eltern § 30 HebG
Probezeit sechs Monate, in dieser Zeit ist eine Kündigung jederzeit ohne Frist möglich §§ 36, 38 Abs. 1 HebG
Kündigung danach durch Dich mit vier Wochen zum Monatsende, durch die Klinik nur aus wichtigem Grund § 38 Abs. 2 HebG
verboten Bleibeklauseln, Entschädigung für die Praxisausbildung, Vertragsstrafen § 41 HebG
kostenlos Fachbücher, Instrumente und Apparate § 32 Abs. 1 Nr. 4 HebG

Im Vertrag müssen unter anderem der Studienbeginn, der Praxisplan, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit und die Höhe der Vergütung stehen (§ 28 HebG). Überstunden sind nur ausnahmsweise erlaubt und müssen bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden (§ 35 HebG). Arbeitest Du nach dem Studium ohne neue Vereinbarung einfach weiter, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 40 HebG). Alle Pflichtinhalte und Deine Rechte erklärt der Artikel zum Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung.

Hebamme duales Studium: 1.610 bis 1.815 € im Monat

§ 34 HebG verpflichtet die Klinik zu einer „angemessenen monatlichen Vergütung“ vom ersten Studientag bis zum Vertragsende. Einen Betrag nennt das Gesetz nicht. Die Höhe hängt vom Träger der Klinik ab.

Vergütung im Hebammenstudium nach Tarif (monatlich, brutto)
TarifGilt fürBetragStand
TVHöDStudierende mit Vertrag nach HebG bei kommunalen Krankenhäusern, die Mitglied eines VKA-Mitgliedverbands und an den TVöD gebunden sind (§ 1 TVHöD)1.815 €ab 01.05.2026
TdL-RichtlinieUniversitätskliniken und Landeskrankenhäuser der Länder in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder; für das Hebammenstudium gilt Abschnitt II mit Maßgaben verbindlich1.610 €ab 01.04.2026
AVR DWBOEinrichtungen der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz; Anlage 10a Nr. III nennt ausdrücklich Ausbildungen „nach dem HebammenG“1. Jahr West: 1.472,18 € · 2. Jahr West: 1.566,14 € · 3. Jahr West: 1.691,44 € · 4. Jahr West: 1.817,95 € · 1. Jahr Ost: 1.529,52 € · 2. Jahr Ost: 1.627,16 € · 3. Jahr Ost: 1.757,33 € · 4. Jahr Ost: 1.888,77 €ab 01.07.2026
AVR CaritasEinrichtungen der Caritas; Abschnitt G § 5 Abs. 1: Die akademische Hebammenausbildung nach dem HebG ist ein praxisintegriertes Studium im Gesundheits- und Pflegewesen1. Jahr: 1.490,69 € · 2. Jahr: 1.552,07 € · 3. Jahr: 1.653,38 € · 4. Jahr: 1.815 €
UM MainzStudierende mit Vertrag bei der Universitätsmedizin Mainz (nicht Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein Koblenz)1. Jahr: 1.534,51 € · 2. Jahr: 1.608,99 € · 3. Jahr: 1.728,95 €19.10.2026
UKSHStudierende der Universität zu Lübeck mit Vertrag beim UKSH (Kiel oder Lübeck); andere verantwortliche Praxiseinrichtungen können abweichen1. Jahr: 1.440 € · 2. Jahr: 1.506 € · 3. Jahr: 1.613 € · 4. Jahr: 1.613 €19.10.2026

Quellen und Rechenweg: Methodik. Selbst rechnen: Gehaltsrechner.

Die beiden großen Tarife des öffentlichen Dienstes liegen nah beieinander – 205 € trennen sie derzeit. Kommunale Krankenhäuser zahlen nach dem Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium (TVHöD) seit dem 01.05.2026 monatlich 1.815 €, vorher waren es 1.740 €. Der Betrag ist in allen Studienjahren gleich, dazu kommt eine Jahressonderzahlung von 90 Prozent. Unikliniken der Länder zahlen nach der Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) seit dem 01.04.2026 monatlich 1.610 €; vorgesehen sind 1.670 € ab dem 01.03.2027 und 1.700 € ab dem 01.01.2028.

Daneben gibt es veröffentlichte Hausbeträge, die meist darunter liegen. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein nennt 1.440 € im ersten und 1.613 € im dritten und vierten Studienjahr, die Universität Tübingen „ca. 1.517 €“. Die KSH München gibt für ihre Praxispartner einen Durchschnitt von rund 1.250 € an, die Fliedner Fachhochschule für ihre Partner rund 950 bis 1.140 €. Frag deshalb vor der Unterschrift, nach welchem Tarif die Klinik zahlt – der Vertrag muss die Höhe ohnehin nennen (§ 28 Abs. 1 Nr. 5 HebG). Die vollständige Tabelle mit Stand steht bei der Vergütung im Hebammenstudium, was netto übrig bleibt, im Artikel Hebamme Gehalt netto.

Zwei Details stehen ebenfalls im Gesetz. Sachbezüge wie Unterkunft oder Verpflegung darf die Klinik nur anrechnen, wenn der Vertrag das vorsieht, und höchstens bis 75 Prozent der Bruttovergütung (§ 34 Abs. 2 HebG). Und der TVHöD sieht eine unbefristete Übernahme vor, wenn Du mindestens mit „befriedigend“ abschließt und die Klinik Bedarf hat; diese Regel tritt nach heutigem Stand mit Ablauf des 31.03.2027 außer Kraft (§ 21a TVHöD).

2.200 Stunden Praxis: wo Du eingesetzt wirst

Mindestens 2.200 Stunden des Studiums sind Praxis (§ 11 Abs. 3 HebG). Davon liegen 1.720 im Krankenhaus: 1.280 Stunden in Schwangerschaft und Geburt, 280 auf der Wochenbettstation, je 80 in der Neonatologie und der Gynäkologie. Die übrigen 480 Stunden arbeitest Du ambulant bei freiberuflichen Hebammen oder in hebammengeleiteten Einrichtungen (Anlage 2 HebStPrV).

Die Klinik plant das für Dich. Sie erstellt einen Praxisplan und schließt Vereinbarungen mit den anderen Einsatzstellen (§ 16 HebG). In jedem Einsatz leitet Dich eine praxisanleitende Person mindestens 25 Prozent der Stunden an; die Länder dürfen das bis 2030 auf 15 Prozent senken (§ 13 Abs. 2 HebG). Freiberufliche Hebammen, die Studierende anleiten, bekommen dafür laut GKV-Spitzenverband 6.600 € je studierender Person und 480 Praxisstunden.

Zwei Regeln lockern den Rahmen etwas. Bis zu 480 Stunden können im Ausland stattfinden, wenn der Einsatz gleichwertig ist (§ 7a HebStPrV). Und ab dem 01.11.2026 darf mit Genehmigung der Behörde ein „geringer Anteil“ der Einsätze durch praktische Lerneinheiten an der Hochschule oder in der Klinik ersetzt werden (§ 13 Abs. 2 Satz 4 HebG n. F., BGBl. 2026 I Nr. 225). Welche Mindesttätigkeiten Du in dieser Zeit nachweisen musst, darunter 40 selbst durchgeführte Geburten, steht bei den Inhalten des Hebammenstudiums.

Was das Hebammenstudium von anderen dualen Studiengängen unterscheidet

Das Berufsbildungsgesetz, das Auszubildende schützt, gilt für Studiengänge an Hochschulen nicht (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Für das Hebammenstudium regelt stattdessen das Hebammengesetz selbst, was im Vertrag stehen muss und was verboten ist. Jede Vereinbarung, die zu Deinen Ungunsten von den §§ 27 bis 40 abweicht, ist nichtig (§ 41 Abs. 1 HebG).

Auch beim Geld gibt es Unterschiede. Die TdL-Richtlinie für duale Studiengänge ist für die Länder grundsätzlich nur eine unverbindliche Empfehlung. Für das Hebammenstudium hat die TdL ihren Abschnitt zu dualen Studiengängen, der auch das Entgelt regelt, dagegen mit bestimmten Maßgaben für verbindlich erklärt. Die kommunalen Arbeitgeber haben mit ver.di und dbb sogar einen eigenen Tarifvertrag nur für Hebammenstudierende abgeschlossen, den TVHöD vom 11.01.2022.

Der Vertragspartner ist immer ein Krankenhaus, und zwar eines, das zur Versorgung gesetzlich Versicherter zugelassen ist. Ende 2024 zählte die Krankenhausstatistik 3.259 Hebammenstudierende in 165 Krankenhäusern. Welche Kliniken mit welcher Hochschule zusammenarbeiten, zeigt der Klinik-Finder; die Studiengänge mit Fristen stehen in der Übersicht aller Studienorte. Ablauf, Semesterzahl und Abschluss beschreibt der Artikel Hebamme studieren. Wie das duale Modell in anderen Gesundheitsstudiengängen aussieht, zeigen das duale PA-Studium mit Vertrag beim Praxispartner und das duale Studium Physiotherapie, bei dem Berufsfachschule und Hochschule zusammenarbeiten.

Quellen

Häufige Fragen

Ja. Die Klinik zahlt die Vergütung monatlich vom Beginn des Studiums bis zum Ende des Vertragsverhältnisses (§ 34 Abs. 1 HebG), unabhängig davon, ob Du gerade an der Hochschule oder im Kreißsaal bist. Der Vertrag endet erst mit dem letzten Semester des Studiengangs (§ 37 Abs. 1 HebG).
Nein. Vereinbarungen, die Dich für die Zeit nach dem Studium beruflich binden, sind nichtig (§ 41 Abs. 2 HebG). Erlaubt ist nur ein Arbeitsvertrag, den Du in den letzten drei Monaten des Studiums selbst abschließt. Rückzahlungen für die praktische Ausbildung oder Vertragsstrafen darf die Klinik ebenfalls nicht verlangen.
Nach der Probezeit kannst Du mit vier Wochen Frist zum Monatsende kündigen (§ 38 Abs. 2 HebG). Für das Weiterstudieren brauchst Du dann einen neuen Vertrag mit einer Klinik, die mit Deiner Hochschule kooperiert. Die OTH Regensburg weist darauf hin, dass ohne neuen Vertrag die Exmatrikulation folgt.
Nein. Der praktische Teil läuft immer über eine verantwortliche Praxiseinrichtung, und das ist nach § 15 Abs. 2 HebG stets ein Krankenhaus. Viele Hochschulen verlangen den Vertrag schon bei der Bewerbung oder Einschreibung, andere vermitteln den Praxisplatz selbst.

Redaktion hebamme-studium.de

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