Entbindungspfleger: Gibt es den Beruf noch?
Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Den Entbindungspfleger gibt es als neue Berufsbezeichnung nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2020 heißen alle Berufsangehörigen „Hebamme“, auch Männer: „Die Berufsbezeichnung ‚Hebamme‘ gilt für alle Berufsangehörigen“ (§ 3 Abs. 2 HebG). Wer früher als Entbindungspfleger zugelassen wurde, behält seine Erlaubnis und kann sie auf Antrag umschreiben lassen.
Für den Beruf selbst ändert das nichts. Ein Entbindungspfleger mit alter Erlaubnis darf genau dasselbe wie eine Hebamme, und ein Mann, der heute studiert, wird am Ende Hebamme.
Entbindungspfleger: was sich 2020 geändert hat
Das alte Berufsgesetz stammte aus den 1980er Jahren und trug beide Bezeichnungen im Namen: „Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers“. So nennt es der Gesetzentwurf zur Reform von 2019 (BT-Drucksache 19/10612). Auch die Übergangsvorschriften des neuen Gesetzes sprechen noch von der Ausbildung „zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger“ (§§ 76 bis 78 HebG).
Das Hebammengesetz vom 22. November 2019 kennt nur noch eine Bezeichnung. § 3 Abs. 1 HebG legt fest, dass den Beruf nur ausüben darf, wer die Bezeichnung „Hebamme“ führen darf. Dafür braucht es eine Erlaubnis (§ 5 HebG). Wer die Bezeichnung „Hebamme“ ohne Erlaubnis führt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 3.000 € betragen (§ 72 HebG).
Für alle, die seit 2020 ein Hebammenstudium abschließen, ist „Hebamme“ deshalb die einzige gesetzliche Berufsbezeichnung.
Alte Erlaubnisse als Entbindungspfleger gelten weiter
Wer nach dem alten Gesetz eine Erlaubnis erhalten hat, muss nichts tun. § 73 HebG sagt: Eine solche Erlaubnis „bleibt durch dieses Gesetz unberührt“ und gilt als Erlaubnis nach dem neuen Recht. Das schließt Erlaubnisse ein, die noch in der DDR erteilt wurden.
Damit Entbindungspfleger nirgends durchs Raster fallen, gibt es eine zweite Regel. Vorschriften außerhalb des Hebammengesetzes, die nur von „Hebammen“ sprechen, gelten auch für Entbindungspfleger (§ 74 Abs. 1 HebG). Auch die Studien- und Prüfungsverordnung nennt beide Bezeichnungen, wenn sie festlegt, wer Studierende in der Praxis anleiten darf (§ 10 Abs. 1 HebStPrV).
Ganz verschwunden ist die alte Bezeichnung noch nicht. Fachschulausbildungen, die vor dem 31. Dezember 2022 begonnen haben, können bis Ende 2027 nach altem Recht abgeschlossen werden (§ 77 HebG). Die Studien- und Prüfungsverordnung enthält dafür sogar ein eigenes Urkundenmuster mit der Bezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“ (Anlage 6a HebStPrV). Bis Ende 2027 kann es also noch neue Erlaubnisse unter dem alten Namen geben.
Auch Tarif und Statistik halten am alten Begriff fest. Der TVöD ordnet in der Entgeltgruppe P 8 „Hebammen und Entbindungspfleger mit mindestens dreijähriger Ausbildung“ ein. Die Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamts zählt „Hebammen und Entbindungspfleger“ – laut einer Pressemitteilung vom Mai 2026 waren es 2024 in Krankenhäusern rund 12.900 – und führt Beleghebammen und Belegentbindungspfleger gemeinsam. Die Bundesagentur für Arbeit ordnet den Beruf in ihrer Klassifikation den „Berufen in der Geburtshilfe und Entbindungspflege“ zu (KldB 81353).
Umtausch in „Hebamme“ auf Antrag
Wer lieber Hebamme heißen will, kann das beantragen. Entbindungspfleger haben nach § 74 Abs. 2 HebG einen Anspruch auf eine neue Erlaubnis mit der Bezeichnung „Hebamme“. In der neuen Urkunde steht dann ein Hinweis auf die ursprüngliche Berufsqualifikation und auf das Datum der ersten Erlaubnis.
Der Umtausch ist freiwillig, eine Frist nennt das Gesetz nicht. Zuständig ist die Behörde, die das jeweilige Land dafür bestimmt hat (§ 64 Abs. 1 HebG). An der Berufsausübung ändert der Umtausch nichts; Rechte und Pflichten bleiben gleich.
Gehalt und Weiterqualifizierung mit alter Erlaubnis
Für Entbindungspfleger mit Fachschulausbildung richtet sich das Gehalt nach der Ausbildung. Im TVöD für kommunale Krankenhäuser stehen sie in P 8. Das Tabellenentgelt beträgt seit dem 01.05.2026 in Stufe 2 3.701,21 € im Monat, in der Endstufe 6 4.488,98 €. Dazu kommen im TVöD für P 5 bis P 16 zwei feste Zulagen von zusammen 166,82 € (§ 52 Abs. 5 und 6 BT-K), brutto also 3.868,03 € und 4.655,80 €. Hebammen mit Hochschulabschluss stehen in P 11, Stufe 2 liegt mit Zulagen bei 4.586,53 €. An Unikliniken der Länder gilt der TV-L. Dort stehen Hebammen mit mindestens dreijähriger Ausbildung in KR 8, Stufe 2 bringt 3.668,95 € (01.04.2026 bis 28.02.2027); ein eigenes Merkmal für Hebammen mit Bachelor enthält die Entgeltordnung des TV-L bisher nicht.
Der Abstand lässt sich auf zwei Wegen verringern. Der TVöD kennt eine Fallgruppe 2 in P 11 für „Hebammen und Entbindungspfleger der Entgeltgruppe P 8 Fallgruppe 3“, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen dieselben Tätigkeiten ausüben wie Hebammen mit Studium. Der zweite Weg ist der Bachelor. Mehrere Hochschulen bieten examinierten Hebammen eigene Wege an:
- Die Katholische Stiftungshochschule München hat einen verkürzten Weg über fünf Semester.
- Die Evangelische Hochschule Berlin lässt sie im vierten Semester einsteigen, Bewerbung bis zum 15.12. des Vorjahres.
- Die katho NRW bietet einen nachqualifizierenden Bachelor Hebammenkunde an.
- Die HAW Landshut hat einen weiterqualifizierenden Studiengang neben dem primärqualifizierenden.
Eine neue Erlaubnis braucht dafür niemand. Die alte gilt weiter, der Bachelor kommt als akademischer Abschluss dazu.
Männer im Hebammenstudium und im Beruf
Männer sind in diesem Beruf eine kleine Minderheit. Die verfügbaren Zahlen im Überblick:
| Gruppe | Männer | gesamt | Anteil | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Studierende Hebammenwissenschaft | 71 | 6.457 | 1,1 % | Wintersemester 2025/26 |
| davon im 1. Fachsemester | 26 | 1.643 | 1,6 % | Wintersemester 2025/26 |
| Hebammenstudierende an Krankenhäusern | 16 | 3.259 | 0,5 % | 31.12.2024 |
| angestellte Hebammen in Krankenhäusern | 35 | 11.447 | 0,3 % | 31.12.2024 |
Die Anteile sind aus den Zahlen des Statistischen Bundesamts berechnet. Im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit gibt es für Männer in diesem Beruf keinen Gehaltswert, weil die Fallzahl zu klein ist und die Daten gesperrt werden.
Im ersten Fachsemester liegt der Männeranteil mit 1,6 Prozent etwas über dem Durchschnitt aller Semester. Mehr geben die Daten nicht her. Im Studierendenbericht für das Wintersemester 2024/25 gab es das Fach Hebammenwissenschaft noch nicht als eigene Zeile, Vergleichswerte aus früheren Jahren fehlen deshalb.
Was das für Dich als Mann bedeutet
Für Dich gelten dieselben Regeln wie für alle. Du brauchst zwölf Schuljahre oder eine abgeschlossene Pflegeausbildung (§ 10 HebG), bewirbst Dich auf denselben Wegen und schließt denselben Vertrag mit der Klinik. Eine Quote oder eine eigene Bewerbungsschiene für Männer sieht das Hebammengesetz nicht vor. Auch im Studium gibt es keine Unterschiede – Vertrag, Vergütung und die mindestens 40 selbst durchgeführten Geburten gelten für alle. Wichtig ist nur, früh dran zu sein: An 31 von 47 Studiengängen bewirbst Du Dich zuerst bei einer Klinik, meist zwischen Januar und März vor dem Studienstart im Oktober.
Im Beruf gilt das Gleiche. Geburtshilfe dürfen außer Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis als Hebamme leisten (§ 4 Abs. 1 HebG), und Ärzte müssen bei jeder Geburt eine Hebamme hinzuziehen (§ 4 Abs. 3 HebG). Diese Rechte und Pflichten hängen allein an der Erlaubnis. Auch die Bezahlung richtet sich nur nach Abschluss und Tätigkeit: Der TVöD führt in P 11 „Hebammen mit abgeschlossener Hochschulbildung“, der Einstieg in Stufe 2 liegt seit dem 01.05.2026 bei 4.586,53 € brutto im Monat, Tabellenentgelt und feste Zulagen zusammen.
Im Alltag sagst Du also: „Ich bin Hebamme.“ Wie Du dorthin kommst, beschreibt der Artikel Hebamme werden in fünf Schritten. Ablauf und Abschluss des Studiums stehen unter Hebamme studieren, die Bewerbung bei Klinik und Hochschule im Ratgeber zur Bewerbung fürs Hebammenstudium. Warum es die Ausbildung zum Entbindungspfleger nicht mehr gibt, erklärt der Artikel zur Hebammenausbildung, was Du später verdienst, der Artikel zum Gehalt als Hebamme.
Quellen
- § 3 HebG, Berufsbezeichnung: „Hebamme“ gilt für alle Berufsangehörigen
- § 4 HebG: Geburtshilfe vorbehalten, Hinzuziehungspflicht
- § 5 HebG: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- § 10 HebG: Zugangsvoraussetzungen für alle gleich
- Anlage 3 HebStPrV: mindestens 40 selbst durchgeführte Geburten
- § 64 HebG: Länder bestimmen die zuständigen Behörden
- § 72 HebG: Geldbuße bis 3.000 €
- § 73 HebG: alte Erlaubnisse bleiben unberührt, auch DDR-Erlaubnisse
- § 74 HebG: Vorschriften für Hebammen gelten auch für Entbindungspfleger; Umtausch auf Antrag
- § 76 HebG und § 77 HebG: Ausbildung „zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger“, Beginn vor dem 31.12.2022, Abschluss bis 31.12.2027
- Anlage 6a HebStPrV: Urkunde „Hebamme/Entbindungspfleger“
- § 10 HebStPrV: Praxisanleitung durch Personen mit Erlaubnis als Hebamme oder Entbindungspfleger
- KSH München, Hebammenkunde: verkürzter Weg über fünf Semester für examinierte Hebammen
- Evangelische Hochschule Berlin, Hebammenwissenschaft: Einstieg im vierten Semester, Bewerbung bis 15.12. des Vorjahres
- Deutscher Hebammenverband, Das Studium: nachqualifizierender B.Sc. Hebammenkunde an der katho NRW, HAW Landshut primär- und weiterqualifizierend
- BT-Drucksache 19/10612: Name des alten Gesetzes
- TVöD AT mit Entgeltordnung VKA, Lesefassung Stand 01.01.2027: P 8 Fallgruppe 3 „Hebammen und Entbindungspfleger“, P 11 Fallgruppen 1 und 2
- TVöD BT-K, Lesefassung Stand 01.01.2026: Tabellenentgelt P 11 Stufe 2 4.419,71 €, P 8 Stufe 2 3.701,21 €, P 8 Stufe 6 4.488,98 € ab 01.05.2026 (Anlage E); Zulage 25,00 € und Pflegezulage 141,82 € für P 5 bis P 16 (§ 52 Abs. 5 und 6)
- TV-L Anlage A, Entgeltordnung, i. d. F. ÄTV Nr. 13: KR 8 Fallgruppe 2 „Hebammen mit mindestens dreijähriger Ausbildung“
- TV-L Anlage C, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027: KR 8 Stufe 2 3.668,95 €
- Destatis, Statistik der Studierenden WS 2025/26: 6.457 Studierende, 71 Männer, 1. Fachsemester 1.643, davon 26 Männer (Tabelle 21311-13)
- Destatis, Grunddaten der Krankenhäuser 2024: 11.447 angestellte Hebammen und Entbindungspfleger, davon 35 Männer; 3.259 Studierende, davon 16 Männer
- Destatis, Pressemitteilung N028 vom 04.05.2026: rund 12.900 Hebammen und Entbindungspfleger in Krankenhäusern 2024
- Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit: Wert für Männer wegen Fallzahl gesperrt; KldB 81353 „Berufe in der Geburtshilfe und Entbindungspflege“ (abgerufen 19.10.2026)
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