Hebamme Beruf: Aufgaben, Arbeitsorte und Zahlen
Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Hebamme ist ein Beruf mit eigenem Gesetz. Das Hebammengesetz beschreibt ihn als Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit, dazu die selbständige Leitung normaler Geburten. Geburtshilfe dürfen außer Ärzten nur Hebammen leisten. Ende 2024 arbeiteten 11.447 Hebammen angestellt in Krankenhäusern, im Oktober 2025 waren 18.687 freiberuflich registriert.
Was der Beruf Hebamme laut Gesetz umfasst
§ 1 des Hebammengesetzes (HebG) ist kurz. Der Hebammenberuf umfasst danach „insbesondere die selbständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die selbständige Leitung von physiologischen Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglingen“.
Zwei Wörter tragen diesen Satz. „Selbständig“ heißt: Eine Hebamme braucht für eine regelrecht verlaufende Geburt – im Gesetz „physiologisch“ – keine ärztliche Anordnung. Und „insbesondere“ macht die Liste offen, sie zählt den Kern auf und nicht jede einzelne Tätigkeit.
Was Hebammen konkret können müssen, steht im Studienziel. § 9 Abs. 4 HebG nennt unter anderem, eine Schwangerschaft festzustellen, physiologische Geburten bei Schädellage durchzuführen, im Dringlichkeitsfall Steißgeburten durchzuführen, im Notfall bei Abwesenheit eines Arztes die Plazenta manuell zu lösen, Mutter und Neugeborenes im Notfall wiederzubeleben und Frauen und Familien bei Tot- und Fehlgeburten zu begleiten. Dazu kommen Familienplanungsberatung und Dokumentation.
Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Wer „Hebamme“ führen will, braucht eine staatliche Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 HebG); wer sich ohne sie so nennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 3.000 € (§ 72). Die Bezeichnung gilt für alle Geschlechter (§ 3 Abs. 2). Warum es den Begriff Entbindungspfleger nur noch für alte Erlaubnisse gibt, erklärt ein eigener Artikel.
Geburtshilfe ist eine vorbehaltene Tätigkeit
§ 4 HebG ist die Vorschrift, die den Beruf am stärksten prägt. Absatz 1 sagt: „Zur Leistung von Geburtshilfe sind außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis nach diesem Gesetz berechtigt. Dies gilt nicht für Notfälle.“
Was Geburtshilfe ist, legt Absatz 2 fest. Gemeint sind drei Dinge: die Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, die Hilfe bei der Geburt und die Überwachung des Wochenbettverlaufs.
Absatz 3 dreht die Perspektive um. „Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Geburt eine Hebamme zugezogen wird.“ Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen Klinik und Hausgeburt. Außer im Notfall sieht es keine Geburt ohne Hebamme vor.
Hebammen und Ärzte teilen sich die Geburtshilfe also, sie ersetzen einander nicht. Wie die ärztliche Seite aussieht, beschreiben zwei Berufsporträts im Portalnetz: wie Frauenärzte in der Geburtshilfe arbeiten und was ein Perinatalmediziner bei Risikoschwangerschaften und Frühgeburten macht.
Wo Hebammen arbeiten: Klinik, Beleg, freiberuflich, Geburtshaus
Die amtlichen Zahlen kommen aus zwei Quellen, die verschieden zählen. Destatis erfasst das Personal der Krankenhäuser, der GKV-Spitzenverband die freiberuflichen Hebammen, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen.
| Arbeitsform | Zahl | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| angestellt im Krankenhaus | 11.447 in 556 Krankenhäusern, davon 8.541 in Teilzeit | 31.12.2024 | Destatis, Grunddaten der Krankenhäuser |
| Beleghebammen | 1.433 in 121 Krankenhäusern | 31.12.2024 | Destatis, Grunddaten der Krankenhäuser |
| freiberuflich (GKV-Vertragspartnerliste) | 18.687 | Oktober 2025 | GKV-Spitzenverband |
| von Hebammen geleitete Einrichtungen (Geburtshäuser) | 121 | Oktober 2025 | GKV-Spitzenverband |
Addieren darf man die Zeilen nicht. Beleghebammen arbeiten freiberuflich und tauchen deshalb auch in der GKV-Zählung auf. Ob jemand angestellt ist und zusätzlich freiberuflich arbeitet, weist keine der beiden Statistiken aus. Eine frei zugängliche Gesamtzahl aller Hebammen veröffentlicht Destatis nicht.
Angestellt im Krankenhaus
Die Klinik ist der Ort, an dem fast alle Kinder zur Welt kommen. 2024 entbanden laut Destatis 654.600 Frauen im Krankenhaus, 33,0 Prozent per Kaiserschnitt. Außerhalb der Klinik, etwa zu Hause oder im Geburtshaus, kamen im selben Jahr 12.932 Kinder zur Welt (GKV-Auswertung nach Destatis und QUAG e.V.), das sind rund 1,9 Prozent aller Geburten.
Auffällig ist der Teilzeitanteil. Von den 11.447 angestellten Klinik-Hebammen arbeiteten 8.541 in Teilzeit – 74,6 Prozent. Männer sind die Ausnahme: 35 der angestellten Hebammen waren Männer.
Bezahlt wird nach dem Tarif des Hauses. In kommunalen Krankenhäusern gilt der TVöD; Hebammen mit Hochschulabschluss sind dort seit 01.01.2025 in Entgeltgruppe P 11 eingruppiert, Stufe 2 bringt seit 01.05.2026 4.419,71 € brutto im Monat. Die Einzelheiten stehen in den Artikeln zum Hebammengehalt und zur Entgeltgruppe P 11 im TVöD.
Beleghebamme
Beleghebammen begleiten Geburten im Krankenhaus – angestellt sind sie dort aber nicht. Sie rechnen ihre Leistungen selbst mit den Krankenkassen ab. Der Hebammenhilfevertrag vergütet die Hilfe bei Wehen und Geburt als Beleghebamme mit 4,95 € je abgeschlossene fünf Minuten, bei Eins-zu-eins-Betreuung kommen 2,17 € je Einheit dazu (Fassung ab 01.04.2026).
Laut Destatis waren 2024 11,1 Prozent der Hebammen in Krankenhäusern Belegkräfte. Der GKV-Spitzenverband beobachtet, dass einige Beleghebammen ins Angestelltenverhältnis wechseln, und vermutet als Grund die Tarifsteigerungen der letzten Jahre.
Freiberuflich außerhalb der Klinik
Die meisten freiberuflichen Hebammen begleiten keine Geburten. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands bieten etwa drei Viertel keine Geburtshilfe an, nur rund ein Viertel auch Geburten. Das hat einen handfesten Grund: Die Berufshaftpflicht mit Geburtshilfe kostet „sehr viel mehr“ als die ohne, die bei einigen hundert Euro im Jahr liegt.
Für Hausbesuche im Wochenbett zahlt die Krankenkasse 6,19 € je fünf Minuten, hochgerechnet 74,28 € je Stunde. Eine Hausgeburt bringt eine Grundpauschale von 738,75 €, dazu 1,86 € je fünf Minuten Hilfe bei Wehen und Geburt; für eine Geburt im Geburtshaus beträgt die Grundpauschale 626,38 €. Das ist Umsatz und kein Einkommen, Kosten wie die Berufshaftpflicht gehen davon ab. Was am Ende bleibt, zeigt der Artikel Was verdient eine freiberufliche Hebamme?.
Der Weg in die Freiberuflichkeit hat vier Schritte: Anmeldung bei der Gesundheitsbehörde (in NRW die Bezirksregierung), Berufshaftpflicht, Institutionskennzeichen und Beitritt zum Hebammenhilfevertrag, der nicht rückwirkend gilt. Wie das abläuft, steht unter freiberufliche Hebamme werden, was sich 2026 an der Vergütung geändert hat, unter Hebammenhilfevertrag 2026.
Geburtshaus
Der GKV-Spitzenverband zählte im Oktober 2025 bundesweit 121 von Hebammen geleitete Einrichtungen. Im Studium sind Geburtshäuser und freiberufliche Hebammen Einsatzorte: Mindestens 480 der 2.200 Praxisstunden finden ambulant statt. Den Vertrag schließen Studierende aber immer mit einem Krankenhaus – verantwortliche Praxiseinrichtung kann nach § 15 Abs. 2 HebG nur ein Krankenhaus sein. Wie die Praxiseinsätze im Hebammenstudium verteilt sind, steht im eigenen Artikel.
Wie man den Beruf heute lernt
Eine Fachschulausbildung zur Hebamme kann seit dem 31.12.2022 nicht mehr beginnen (§ 77 HebG). Wer heute anfängt, studiert dual: sechs bis acht Semester, mindestens 4.600 Stunden, davon mindestens je 2.200 an der Hochschule und in der Praxis (§ 11 HebG). Am Ende stehen der Bachelor und die staatliche Prüfung; erst danach erteilt das Land die Erlaubnis nach § 5. Den Weg dorthin zeigt Hebamme werden in fünf Schritten, Ablauf und Abschluss des Hebammenstudiums stehen im Überblick.
Ob sich der Beruf langfristig lohnt, hängt an Geburtenzahlen, Personal und Nachwuchs. Diese Zahlen stehen nebeneinander im Artikel Ist Hebamme ein Beruf mit Zukunft?.
Du suchst selbst eine Hebamme?
Dieses Portal beantwortet Fragen zu Studium und Beruf, es berät keine Schwangeren. Freiberufliche Hebammen in Deiner Nähe findest Du in der Hebammenliste des GKV-Spitzenverbands, die alle zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassenen freiberuflichen Hebammen enthält und monatlich aktualisiert wird.
Quellen
- § 1 HebG, Hebammenberuf (abgerufen 20.10.2026): Berufsbild im Wortlaut
- § 3 HebG, Berufsbezeichnung (abgerufen 19.10.2026): „Hebamme“ für alle Berufsangehörigen
- § 4 HebG, Geburtshilfe als vorbehaltene Tätigkeiten (abgerufen 20.10.2026): Vorbehalt, Begriff der Geburtshilfe, Hinzuziehungspflicht
- § 5 HebG, Erlaubnis (abgerufen 19.10.2026): Erlaubnispflicht und Voraussetzungen
- § 9 HebG, Studienziel (abgerufen 19.10.2026): Katalog selbständiger Aufgaben in Abs. 4
- § 11 HebG, Dauer und Struktur des Studiums (abgerufen 19.10.2026): 6 bis 8 Semester, 4.600 Stunden, duales Studium
- § 15 HebG, Verantwortliche Praxiseinrichtung (abgerufen 19.10.2026): nur Krankenhäuser
- § 77 HebG, Fachschulausbildung nach altem Recht (abgerufen 19.10.2026): Beginn nur vor dem 31.12.2022
- § 72 HebG, Bußgeldvorschriften (abgerufen 19.10.2026): Bußgeld bis 3.000 €
- Destatis, Statistischer Bericht Grunddaten der Krankenhäuser 2024 (abgerufen 19.10.2026): 11.447 angestellte Hebammen, 8.541 in Teilzeit, 35 Männer, 556 Krankenhäuser, 1.433 Beleghebammen in 121 Krankenhäusern
- Destatis, Pressemitteilung N028 vom 4. Mai 2026 (abgerufen 20.10.2026): 654.600 Klinikentbindungen 2024, Kaiserschnittrate 33,0 %, Anteil Belegkräfte 11,1 %
- GKV-Spitzenverband, Zahlen, Daten, Fakten zu freiberuflichen Hebammen, Stand Oktober 2025 (abgerufen 19.10.2026): 18.687 freiberufliche Hebammen, 121 hebammengeleitete Einrichtungen, drei Viertel ohne Geburtshilfe, Haftpflichtkosten, 12.932 außerklinische und 667.085 Klinik- und sonstige Geburten 2024, Wechsel von Beleghebammen in Anstellung
- GKV-Spitzenverband, Hebammenhilfevertrag ab 01.04.2026, Anlage 1.1 (abgerufen 19.10.2026): 6,19 €, 4,95 €, 2,17 € und 1,86 € je Fünf-Minuten-Einheit, Grundpauschalen 738,75 € und 626,38 €
- GKV-Spitzenverband, Merkblatt Freiberuflichkeit, Stand April 2024 (abgerufen 19.10.2026): vier Schritte in die Freiberuflichkeit, kein rückwirkender Beitritt
- VKA, BT-K Lesefassung Stand 01.01.2026 (abgerufen 19.10.2026): P 11 Stufe 2 = 4.419,71 € ab 01.05.2026
- VKA, TVöD-AT Lesefassung Stand 01.01.2027 (abgerufen 19.10.2026): Entgeltgruppe P 11 für Hebammen mit Hochschulabschluss
- GKV-Spitzenverband, Hebammenliste (abgerufen 20.10.2026): Suche nach zugelassenen freiberuflichen Hebammen, monatliche Aktualisierung
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