Hebammenstudium im Ausland: Semester und Praxiseinsatz

Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20267 Min. Lesezeit

Blick aus einem Flugzeugfenster

Ein Hebammenstudium mit Auslandsanteil ist möglich, aber begrenzt. Praxiseinsätze im Ausland werden höchstens mit 480 Stunden auf die Praxis angerechnet, und die Klinik muss sie der Behörde vorher anzeigen (§ 7a HebStPrV). Fest eingeplant ist ein Auslandsaufenthalt an der Hochschule Bremen im fünften Semester; andere Studiengänge erlauben einzelne Einsätze, ein Wahlsemester oder gar nichts.

Gemeint ist hier ein Teil des Studiums in Deutschland, der im Ausland stattfindet. Wer die ganze Ausbildung im Ausland macht und den Abschluss dann in Deutschland nutzen will, braucht eine Anerkennung; das erklärt der Ratgeber zur Anerkennung als Hebamme.

Zwei Wege ins Ausland: Studiensemester oder Praxiseinsatz

Das duale Studium hat zwei Teile, und für jeden gilt ein anderer Weg. Im hochschulischen Teil kannst Du, wo der Studiengang es vorsieht, ein Semester an einer Partnerhochschule verbringen. Welche Kurse dort zählen, entscheidet Deine Hochschule nach ihrer Prüfungsordnung, so wie bei anderen Studiengängen auch.

Für den berufspraktischen Teil gilt Bundesrecht. Ein Praxiseinsatz im Ausland ersetzt einen Einsatz in einem deutschen Krankenhaus oder bei einer freiberuflichen Hebamme und zählt nur, wenn er die Voraussetzungen des § 7a HebStPrV erfüllt. Die Organisation liegt bei der Klinik, mit der Du den Vertrag hast, der verantwortlichen Praxiseinrichtung. Sie trägt die Verantwortung für den Praxisteil, auch wenn er in Italien oder Sambia stattfindet.

Manche Studiengänge verbinden beides. In Bremen kannst Du während des Auslandssemesters in Absprache mit der Studiengangsleitung auch einen Praxiseinsatz absolvieren.

Praxiseinsatz im Ausland nach § 7a HebStPrV

Seit dem 26.11.2024 erlaubt die Studien- und Prüfungsverordnung, einen Praxiseinsatz ganz oder teilweise außerhalb Deutschlands zu machen. Angerechnet werden höchstens 480 Stunden, verteilt auf einen oder mehrere Einsätze (§ 7a Abs. 1 HebStPrV). Bei 40 Wochenstunden entspricht das zwölf Wochen; gemessen an den mindestens 2.200 Praxisstunden des Studiums ist es gut ein Fünftel.

Gleichwertig ist der Einsatz nach § 7a Abs. 2 nur, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Er unterscheidet sich nicht wesentlich von einem entsprechenden Einsatz in Deutschland.
  2. Die Einrichtung darf nach dem Recht vor Ort Geburtshilfe leisten.
  3. Eine nach örtlichem Recht qualifizierte Person leitet Dich an, im Umfang von mindestens 25 Prozent wie in Deutschland (§ 13 Abs. 2 HebG).

Das Verfahren ist genau geregelt. Die Klinik schließt mit Zustimmung der Hochschule die Vereinbarung mit der Einrichtung im Ausland (§ 7a Abs. 3). Sie zeigt den Einsatz der zuständigen Behörde an und legt dar, dass er gleichwertig ist; die Hochschule kann dabei helfen. Anzeige und Nachweis sollen spätestens vier Monate vor Beginn erfolgen (§ 7a Abs. 4). Arbeitet die Klinik dauerhaft mit einer Einrichtung zusammen, genügt eine einmalige Anzeige für viele Studierende.

Hält die Behörde den Einsatz nicht für gleichwertig, soll sie das spätestens einen Monat vor Beginn mitteilen. Der Einsatz zählt dann nicht. Hast Du ihn trotzdem gemacht, verlängert sich Dein Vertrag um die entsprechende Dauer (§ 7a Abs. 5). Eine Reise ohne vorherige Klärung kann Dich also Studienzeit kosten – genau so viel, wie der Einsatz gedauert hat.

Hebammenstudium im Ausland: was die Hochschulen anbieten

Ob ein Auslandsaufenthalt in Deinen Studienplan passt, regelt der Studiengang – und die Unterschiede sind groß. Die Spanne reicht vom fest eingeplanten internationalen Semester bis zum klaren Nein (Stand der Angaben Oktober 2026):

Studienort Angabe der Hochschule
Hochschule Bremen 5. Semester als internationales Semester, Auslandsaufenthalt vorgesehen; Englisch B1.2 als Zugangsvoraussetzung
TH Aschaffenburg 7. Semester kann im Ausland studiert werden, dazu Summer Schools
Frankfurt UAS mit Goethe-Universität Auslandsaufenthalte in einzelnen Praxisphasen oder ein Auslandssemester möglich
Evangelische Hochschule Berlin Aufenthalt in den Semestern 4 und 5 grundsätzlich möglich, die Klinik muss zustimmen
Universität Tübingen Praxiseinsatz im Ausland bis 480 Stunden, Anerkennung über das Prüfungsamt
HWG Ludwigshafen einzelne Praxiseinsätze nach Absprache, ein komplettes Auslandssemester nicht möglich
Universität Mainz Auslandsaufenthalt wegen der Praxisphasen eigentlich nicht vorgesehen, Anfrage bei der Studiengangskoordination
TU Dresden derzeit kein Auslandssemester vorgesehen

Die HWG Ludwigshafen nennt Länder, in denen ihre Studierenden schon Einsätze hatten: Italien, Schweiz, Sambia, Indonesien und Uganda. In Tübingen organisierst Du die Einsatzstelle „mit hohem eigenverantwortlichem Engagement“ selbst, in Abstimmung mit dem Studiengang. Wer an einem Auslandsanteil hängt, sollte diese Angaben schon bei der Wahl des Studienorts lesen; alle Studiengänge stehen in der Übersicht der Hochschulen.

Bremen: das internationale Semester im Detail

Die Hochschule Bremen nennt das internationale Semester „profilbildendes Merkmal“ ihres achtsemestrigen Studiengangs. Im fünften Semester, also im dritten Studienjahr, ist ein Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland vorgesehen. In den FAQ nennt die Hochschule das Auslandssemester „obligatorisch“, auf der Seite zur Internationalität formuliert sie weicher („vorgesehen“); wie verbindlich es für Dich ist, steht in der Prüfungsordnung, die auf der Studiengangseite verlinkt ist. Zwei Varianten stehen zur Wahl:

  • Variante A, Studiensemester im Ausland: reguläre Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule im Umfang von mindestens 18 ECTS. Voraussetzung sind mindestens 60 erworbene ECTS und ein Vorbereitungsmodul.
  • Variante B, International Electives: fremdsprachige Module im Umfang von 18 ECTS über das Studium verteilt, etwa Summer Schools oder Blended Intensive Programmes, mit zwei Auslandsaufenthalten; höchstens 6 ECTS dürfen als „Internationalization@home“ in Bremen erbracht werden. Diese Variante steht laut Hochschule unter dem Vorbehalt des laufenden Akkreditierungs- und Genehmigungsverfahrens.

Infrage kommen Hochschulen mit Hebammenwissenschaft, aber auch mit Bezugsfächern wie Medizin, Psychologie, Gesundheits- oder Pflegewissenschaft. Wer keine Partnerhochschule findet, kann als „Free Mover“ selbst suchen. Die ersten Informationen gibt das International Office schon im ersten Semester, denn manche Länder verlangen die Bewerbung ein Jahr im Voraus.

Die Vergütung läuft laut Hochschule auch im Auslandssemester weiter. Mit Mehrkosten musst Du trotzdem rechnen; als Finanzierung nennt Bremen Erasmus+ (mit monatlicher Rate und möglichen Sondermitteln für Studierende mit Kind), Auslands-BAföG, PROMOS und den DAAD.

Geld, Fahrten, Versicherung

Dein Vertrag läuft während eines Auslandseinsatzes weiter, und mit ihm die Vergütung, die die Klinik bis zum Vertragsende zahlt (§ 34 Abs. 1 HebG). Wie viel das je nach Tarif ist, steht im Artikel zur Vergütung im Hebammenstudium.

Reise und Unterkunft sind eine andere Frage – hier hilft ein Blick in den Tarifvertrag. An kommunalen Kliniken erstattet der Tarifvertrag für Hebammenstudierende (TVHöD) bei vorübergehender Ausbildung an einer anderen Einrichtung außerhalb der Gemeinde die notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der günstigsten Fahrkarte (§ 13 Abs. 2 TVHöD). Familienheimfahrten erstattet er einmal im Monat, aber nur für Fahrtkosten im Bundesgebiet (§ 14 Abs. 1 TVHöD). Was Deine Klinik für einen Einsatz im Ausland übernimmt, klärst Du vorher schriftlich.

Die Universität Tübingen rät, sich etwa ein Jahr vor dem Aufenthalt um Visum, eine geeignete Versicherung und Fördermittel zu kümmern. Die Hochschule Bremen weist außerdem auf Kosten für außerklinische Einsätze hin, etwa für Unterkunft und Fahrten.

So planst Du einen Auslandseinsatz

Rechne rückwärts vom Einsatzbeginn. Die Vier-Monats-Frist für die Anzeige ist die letzte Grenze; Bewerbungen bei Gasthochschulen und Förderanträge laufen oft früher.

  1. Prüfe in Studienordnung und Modulplan, in welchem Semester ein Auslandsanteil möglich ist, und sprich mit der Studiengangskoordination.
  2. Hol die Zustimmung Deiner Klinik ein; an der EHB ist sie ausdrücklich Bedingung, nach § 7a schließt ohnehin die Klinik die Vereinbarung.
  3. Such eine Einrichtung, die vor Ort Geburtshilfe leisten darf und eine qualifizierte Anleitung zusichert.
  4. Sorge dafür, dass die Klinik den Einsatz spätestens vier Monate vorher bei der Behörde anzeigt.
  5. Kümmere Dich um Visum, Versicherung und Förderung, etwa Erasmus+.
  6. Führe Deinen Tätigkeitsnachweis auch im Ausland lückenlos, denn ohne ihn gibt es keine Zulassung zum praktischen Teil der staatlichen Prüfung.

Wie die Praxisstunden insgesamt verteilt sind, zeigt der Artikel zur Praxis im Hebammenstudium.

Nach dem Studium im Ausland arbeiten

Ein Auslandssemester ist auch ein Test, ob Du später außerhalb Deutschlands arbeiten willst. Abschlüsse aus EU-Staaten werden untereinander automatisch anerkannt, wenn sie die Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie erfüllen. Die Hochschule Bremen schreibt, ihr Studiengang setze diese Anforderungen um. Eine Einschränkung steht in der Studien- und Prüfungsverordnung: Wer ohne zwölf Schuljahre über eine Ausbildung in der Kinderkrankenpflege ins Studium gekommen ist, wird nach Art. 21 Abs. 3 der Richtlinie 2005/36/EG nicht automatisch anerkannt (Anlage 6 HebStPrV). Wie die Anerkennung innerhalb der EU funktioniert, erklärt der Artikel zur Anerkennung in der EU.

Quellen

Häufige Fragen

Die Klinik zahlt die Vergütung vom Studienbeginn bis zum Ende des Vertragsverhältnisses (§ 34 Abs. 1 HebG); ein Auslandseinsatz beendet den Vertrag nicht. Die Hochschule Bremen bestätigt ausdrücklich, dass die Vergütung auch im Auslandssemester gezahlt wird. Mehrkosten für Reise, Unterkunft und Versicherung trägst Du in der Regel selbst oder finanzierst sie über Förderprogramme wie Erasmus+.
Nicht, wenn er im Studienplan vorgesehen und anerkannt ist, wie das internationale Semester in Bremen. Ein Praxiseinsatz im Ausland, den die Behörde nicht als gleichwertig anerkennt, zählt dagegen nicht für die Praxisstunden; Dein Vertrag mit der Klinik verlängert sich dann um die entsprechende Dauer (§ 7a Abs. 5 HebStPrV).
Das hängt vom Studiengang und von der Gasthochschule ab. Die Hochschule Bremen verlangt schon für die Zulassung Englisch auf Niveau B1.2, weil der Auslandsaufenthalt zum Studium gehört; die aufnehmende Hochschule kann zusätzlich einen Nachweis in der Landessprache verlangen. Für einen Praxiseinsatz gilt zusätzlich, dass Du Dich mit Frauen und Familien vor Ort verständigen musst.
An einigen Studienorten ja. Die Universität zu Lübeck lässt das Praktikum im In- oder Ausland zu, die MHH nennt die geburtshilfliche Abteilung einer Klinik im Ausland, wenn das Praktikum einem in Deutschland gleichwertig ist. Kläre die Anerkennung vor der Abreise mit Deinem Studienort und Deiner Wunschklinik.

Redaktion hebamme-studium.de

Die Redaktion von hebamme-studium.de pflegt die Studienort-Datenbank, die Fristen und die Ratgeber. Jede Angabe hat eine Quelle und ein Prüfdatum; Korrekturen stehen im Änderungsprotokoll.

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