Hebamme Sprachniveau B2: Deutsch für die Anerkennung

Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Deutschlernbuch mit Notizen

Für die Anerkennung als Hebamme brauchst Du in der Praxis Deutsch auf dem Sprachniveau B2. Das Hebammengesetz selbst nennt keine Stufe, es verlangt die „für die Ausübung des Berufs erforderlichen“ Deutschkenntnisse. Der Anerkennungs-Finder des Bundes nennt aber für alle 16 Länder B2 (Stand 14.10.2026). Für fachbezogene Kenntnisse kann eine Fachsprachenprüfung dazukommen, in Bayern für 350 €.

Die Sprache ist dabei der letzte Baustein. Die Behörde prüft zuerst Deine Berufsqualifikation und erst danach, ob Du zuverlässig, gesundheitlich geeignet und sprachlich so weit bist (§ 43 Abs. 1 HebG).

Was das Gesetz verlangt

Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Hebamme“ zu führen, setzt nach § 5 Abs. 2 HebG vier Dinge voraus. Nummer 4 lautet: Die Person muss „über die Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind“. Eine Stufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) steht dort nicht. Auch in der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen steht keine GER-Stufe; das Wort „Niveau“ kommt dort nur bei den Qualifikationsniveaus der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vor.

Für die Antragsunterlagen sieht § 43a HebStPrV einen Sprachnachweis nur vor, „sofern vorhanden“. Du kannst den Antrag also stellen, bevor Du das Zertifikat hast. Das Anerkennungsverfahren und der Deutschkurs können parallel laufen.

Die Voraussetzung gilt für jede Erlaubnis nach § 5, also für Abschlüsse aus Drittstaaten genauso wie für Abschlüsse aus der EU. Auch wer vorübergehend aus einem EU-Staat Dienstleistungen in Deutschland erbringt, braucht nach § 60 Abs. 1 Nr. 3 HebG die „für die Ausübung der Dienstleistung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache“.

Hebamme Sprachniveau B2: was die Länder verlangen

Was „erforderlich“ konkret heißt, beurteilen die zuständigen Stellen der Länder. Der Anerkennungs-Finder, das Informationsportal des Bundes zur Berufsanerkennung, beschreibt ihre Praxis je Land so:

Land Angabe im Anerkennungs-Finder (Stand 14.10.2026)
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen B2; für fachbezogene Deutschkenntnisse vielleicht Fachsprachenprüfung; keine Prüfung bei Muttersprache Deutsch oder Ausbildung auf Deutsch
Bayern fachbezogene Deutschkenntnisse auf B2; vielleicht Fachsprachenprüfung, Kosten 350 €
Bremen B2; Zertifikat eines Instituts der Association of Language Testers in Europe (ALTE)
Nordrhein-Westfalen fachbezogene Deutschkenntnisse auf B2; Zertifikat kann später nachgereicht werden; kein Nachweis bei Muttersprache Deutsch oder Ausbildung auf Deutsch

Bei der Fachsprachenprüfung gilt in allen Ländern, die sie erwähnen, dieselbe Regel: Anmelden musst Du Dich nicht. Wenn die Prüfung nötig ist, meldet sich die zuständige Stelle bei Dir. Einen Preis nennt der Finder nur für Bayern – 350 €.

Bremen fällt aus der Reihe: Dort steht nichts von einer Fachsprachenprüfung, dafür muss das B2-Zertifikat von einem Institut stammen, das Mitglied der ALTE ist. Den Sprachnachweis kannst Du dort laut Finder auch später per Post oder persönlich einreichen.

Fachsprachenprüfung: wann sie kommt

Der Anerkennungs-Finder unterscheidet zwischen Deutschkenntnissen auf B2 und fachbezogenen Deutschkenntnissen. Für den Nachweis der fachbezogenen Kenntnisse musst Du „vielleicht eine Fachsprachenprüfung machen“, heißt es dort für 14 Länder. Was genau geprüft wird und wie lange die Prüfung dauert, beschreibt der Finder nicht.

Ob Du die Prüfung machen musst, teilt Dir die zuständige Stelle mit. Der Finder nennt in 13 Ländern zwei Fälle, in denen keine Fachsprachenprüfung nötig ist: wenn Deutsch Deine Muttersprache ist oder wenn Du Deine Berufsausbildung auf Deutsch absolviert hast. In Nordrhein-Westfalen entfällt unter denselben Bedingungen sogar der Sprachnachweis insgesamt. Für Bayern fehlt im Finder eine solche Ausnahme.

Die Kosten kommen zu den Gebühren für das Anerkennungsverfahren hinzu. In Bayern nennt der Finder 40 bis 70 € beziehungsweise 40 bis 500 € für das Verfahren, 40 € für die Urkunde und gegebenenfalls 350 € für die Fachsprachenprüfung. Die Gebühren aller Länder stehen in der Übersicht unten.

Welche Unterlagen auf Deutsch sein müssen

Deutsch spielt schon beim Antrag eine Rolle, lange bevor es um das Zertifikat geht. § 43a HebStPrV verlangt eine tabellarische Aufstellung Deiner Ausbildungen und Tätigkeiten „in deutscher Sprache“. Von den Nachweisen über Deine Berufsqualifikation und, falls vorhanden, über Berufserfahrung und lebenslanges Lernen brauchst Du Übersetzungen ins Deutsche, angefertigt von öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzern. Die Behörde kann außerdem Übersetzungen nachgereichter Unterlagen verlangen.

Es gibt Spielraum. Die zuständige Behörde darf auf die deutsche Übersetzung verzichten oder eine Übersetzung ins Englische zulassen (§ 43a Abs. 3 HebStPrV). Ob sie das tut, entscheidet sie selbst; frag deshalb vor dem Übersetzen nach, welche Form sie akzeptiert. Der Sprachnachweis selbst gehört nach § 43a Abs. 1 Nr. 6 nur dazu, „sofern vorhanden“.

A2 gilt nur für die Anerkennungspartnerschaft

Im Anerkennungs-Finder taucht auch das Niveau A2 auf – als Alternative zu B2 taugt es aber nicht. A2 ist eine Voraussetzung für die Anerkennungspartnerschaft: Mit ihr kannst Du mit einem künftigen Arbeitgeber nach Deutschland einreisen und die Anerkennung erst danach beantragen. Laut Finder gilt:

  • eine mindestens zweijährige Ausbildung oder ein Studium, im Ausbildungsland staatlich anerkannt,
  • die Bestätigung der staatlichen Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen,
  • Deutschkenntnisse mindestens auf A2,
  • ein Arbeitgeber in Deutschland.

Für die Erlaubnis, als Hebamme zu arbeiten, brauchst Du auch auf diesem Weg am Ende die Kenntnisse, die das Land verlangt. Die Partnerschaft verschiebt nur den Zeitpunkt.

Wann der Sprachnachweis in Deinem Verfahren dran ist

Das Anerkennungsverfahren hat feste Fristen. Die Stelle bestätigt den Eingang Deines Antrags innerhalb eines Monats und sagt Dir, was fehlt. Über einen Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz entscheidet sie spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei einem Drittstaatsabschluss sind es vier Monate; im beschleunigten Fachkräfteverfahren sind es zwei Monate (§ 43 HebStPrV).

Für die Erlaubnis zählen alle vier Voraussetzungen. Der Anerkennungs-Finder nennt dafür ausdrücklich ein mögliches Ergebnis: Deine Berufsqualifikation ist gleichwertig – Du erfüllst aber „nicht alle anderen Voraussetzungen“ der Erlaubnis und musst „vielleicht noch nachweisen“, dass Du persönlich geeignet bist oder bestimmte Deutschkenntnisse hast. Welche Nachweise fehlen, teilt Dir die zuständige Stelle mit. Einen gesonderten Feststellungsbescheid über die Gleichwertigkeit Deiner Qualifikation kannst Du nach § 44 HebG beantragen.

Wer aus einem Drittstaat kommt und wesentliche Unterschiede ausgleichen muss, macht eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang. In der Kenntnisprüfung wird unter anderem bewertet, wie Du mit der Frau, ihren Bezugspersonen und dem Team kommunizierst (§ 50 HebStPrV). Wie die beiden Maßnahmen ablaufen, erklärt der Artikel Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung. Ab dem 1. November 2026 kannst Du außerdem auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt eine Maßnahme wählen; mehr dazu im Artikel zum Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung.

Zuständige Stellen und Gebühren

Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem Du als Hebamme arbeiten willst. Dort erfährst Du auch, welche Sprachzertifikate sie anerkennt und ob bei Dir eine Fachsprachenprüfung ansteht.

Zuständige Stellen für die Anerkennung (laut Anerkennungs-Finder)
LandStelleGebühren laut Finder
Baden-WürttembergRegierungspräsidium Stuttgart – Referat 98 – Landesanerkennungsstelle für GesundheitsberufeAnerkennungsverfahren: 100 Euro; Berufsurkunde: 200 Euro bzw. 250 Euro
BayernBayerisches Landesamt für PflegeAnerkennungsverfahren: 40 Euro bis 70 Euro bzw. 40 Euro bis 500 Euro; Kosten für die Urkunde: 40 Euro; vielleicht Kosten für Fachsprachenprüfung: 350 Euro
BerlinLandesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Landesprüfungsamt für GesundheitsberufeAnerkennungsverfahren: 25 Euro bis 430 Euro
BrandenburgLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit – Dezernat G 1Anerkennungsverfahren: 170 Euro bis 845 Euro. Die zuständige Stelle teilt Ihnen die genauen Kosten mit.
BremenDie Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
HamburgSozialbehörde – Amt für Gesundheit, Referat G114 – Fachberufe im GesundheitswesenAnerkennungsverfahren: 225 Euro bis 600 Euro; Berufserlaubnis-Urkunde: 42 Euro
HessenHessisches Landesamt für Gesundheit und PflegeAnerkennungsverfahren: 200 Euro
Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt für HeilberufeAnerkennungsverfahren: 50 Euro bis 150 Euro
NiedersachsenNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle LüneburgAnerkennungsverfahren: 60 Euro bis 200 Euro; Urkunde: 53 Euro
Nordrhein-WestfalenBezirksregierung Münster – Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe – Pflege- und Gesundheitsfachberufe (ZAG-PuG)Anerkennungsverfahren: höchstens 277,50 Euro
Rheinland-PfalzMinisterium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz, Abteilung 2, Referat 15 216Anerkennungsverfahren: 50 Euro bis 300 Euro; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung: 44 Euro
SaarlandLandesamt für Soziales – Zentralstelle und Landesprüfungsamt für nichtakademische Gesundheitsberufe (Referat E1)
SachsenKommunaler Sozialverband Sachsen
Sachsen-AnhaltLandesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit Sachsen-Anhalt – Landesprüfungsamt für GesundheitsberufeAnerkennungsverfahren: 90 Euro bis 100 Euro
Schleswig-HolsteinSchleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)Anerkennungsverfahren: 40 Euro bis 225 Euro
ThüringenThüringer Landesverwaltungsamt, Referat Anerkennung ausländischer BerufsabschlüsseAnerkennungsverfahren: 80 Euro bis 590 Euro

Die Gebühren sind im Finder nicht nach EU- und Drittstaatsverfahren getrennt. Mehr Details: alle 16 Stellen.

Den Gesamtweg vom Antrag bis zur Erlaubnis beschreibt der Ratgeber Hebamme Anerkennung. Wer einen Abschluss aus einem EU-Staat mitbringt, findet die Besonderheiten im Artikel zur Anerkennung als Hebamme aus der EU. Für ein Studium in Deutschland gelten eigene Sprachregeln der Hochschulen; sie stehen bei den Voraussetzungen fürs Hebammenstudium.

Quellen

Häufige Fragen

Das hängt vom Land ab. Bayern und Nordrhein-Westfalen verlangen laut Anerkennungs-Finder ausdrücklich fachbezogene Deutschkenntnisse auf B2. In 14 Ländern weist der Finder darauf hin, dass für fachbezogene Kenntnisse vielleicht eine Fachsprachenprüfung nötig ist. Bremen nennt dagegen nur ein B2-Zertifikat eines Instituts, das zur Association of Language Testers in Europe gehört.
Nein. In den Ländern, in denen der Anerkennungs-Finder eine Fachsprachenprüfung erwähnt, steht dazu: Du musst Dich nicht anmelden, die zuständige Stelle meldet sich bei Dir, wenn Du die Prüfung machen musst. Stand der Angaben ist der 14.10.2026.
Das legt die Hochschule fest. Das Hebammengesetz verlangt für das Studium die Deutschkenntnisse, die für das Hebammenstudium erforderlich sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 HebG), ohne eine Stufe zu nennen. Viele Hochschulen verlangen mehr als B2, oft C1; die Werte je Studienort stehen im Artikel zu den Voraussetzungen fürs Hebammenstudium.
Ja. Wer als Hebamme vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen erbringt, braucht die dafür erforderlichen Deutschkenntnisse (§ 60 Abs. 1 Nr. 3 HebG). Bei der ersten Meldung an die Behörde gibst Du eine Erklärung ab, dass Du über diese Kenntnisse verfügst (§ 61 Abs. 2 Nr. 4 HebG). Eine GER-Stufe nennt das Gesetz auch hier nicht.

Redaktion hebamme-studium.de

Die Redaktion von hebamme-studium.de pflegt die Studienort-Datenbank, die Fristen und die Ratgeber. Jede Angabe hat eine Quelle und ein Prüfdatum; Korrekturen stehen im Änderungsprotokoll.

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