Hebamme Studium Praxis: 2.200 Stunden und wo Du sie machst

Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20267 Min. Lesezeit

Behandlungsliege und Hocker in einem hellen Raum

Im Hebammenstudium absolvierst Du mindestens 2.200 Stunden Praxis. Davon entfallen laut Anlage 2 der Studien- und Prüfungsverordnung 1.720 Stunden auf Krankenhäuser, vor allem Kreißsaal und Schwangerenbetreuung, und 480 Stunden auf freiberufliche Hebammen oder hebammengeleitete Einrichtungen. In diesen Einsätzen leitest Du mindestens 40 Geburten selbst.

Hebamme Studium Praxis: die 2.200 Stunden im Überblick

Die Grundzahlen stehen im Gesetz. Laut § 11 Abs. 3 HebG umfasst das Studium mindestens 4.600 Stunden, davon mindestens 2.200 im berufspraktischen und 2.200 im hochschulischen Teil. 200 weitere Stunden darf die Hochschule einem der beiden Teile zuweisen (§ 2 Abs. 1 HebStPrV). Wie sich die Praxisstunden aufteilen, regelt Anlage 2 der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV):

Einsatzort Inhalt Mindeststunden Vorschrift
Krankenhaus Schwangerschaft und Geburt 1.280 § 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 1
Krankenhaus Wochenbett und Stillzeit 280 § 6 Abs. 1 S. 3 Nr. 2
Krankenhaus Neonatologie 80 § 6 Abs. 2 Nr. 1
Krankenhaus Gynäkologie, insbesondere Diagnostik und Operationen 80 § 6 Abs. 2 Nr. 2
Freiberufliche Hebamme oder ambulante hebammengeleitete Einrichtung Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit 480 § 7 Abs. 1
davon optional: weitere geeignete ambulante Einrichtung wie oben bis 160 § 7 Abs. 3

Zusammengerechnet sind das 1.720 Stunden im Krankenhaus und 480 Stunden ambulant, insgesamt 2.200. Eine Summenzeile hat die Anlage nicht. Einen Wahlbereich sieht sie ebenfalls nicht vor; der optionale Einsatz in einer weiteren ambulanten Einrichtung wird auf die 480 Stunden angerechnet.

Mehrere Studiengänge planen mehr Praxis ein als das Minimum. Belegte Beispiele aus den Studiengangsangaben:

Studiengang Praxisstunden laut Hochschule
Universität Bonn 2.240
FAU Erlangen-Nürnberg 2.295
Universität Münster 2.325
Hochschule Bremen 2.340
OTH Regensburg, TH Nürnberg, TH Aschaffenburg je 2.400
Frankfurt UAS mit Goethe-Universität 2.720 (im Workload von 7.200 Stunden)

Wie das Studium insgesamt aufgebaut ist, erklärt der Artikel zu den Inhalten des Hebammenstudiums; warum einige Studiengänge acht Semester dauern, steht bei der Studiendauer.

Im Krankenhaus: Kreißsaal, Wochenbett und zwei Einblicke

Der größte Block sind die 1.280 Stunden zu Schwangerschaft und Geburt, zu ihm gehört der Kreißsaal. Dazu kommen 280 Stunden Wochenbett und Stillzeit. Die beiden kleineren Einsätze von je 80 Stunden in Neonatologie und Gynäkologie sollen Dir laut § 6 Abs. 2 HebStPrV „einen Einblick“ in diese Fachgebiete geben. Dort darf Dich jede Person anleiten, die zur Vermittlung der Kompetenzen befähigt ist (§ 10 Abs. 3 HebStPrV). In allen anderen Einsätzen gelten die strengeren Anforderungen an die Praxisanleitung, die weiter unten stehen.

Nicht jeder Einsatz findet in Deiner Vertragsklinik statt. Die verantwortliche Praxiseinrichtung schließt Vereinbarungen mit anderen Krankenhäusern, wenn sie einzelne Bereiche nicht selbst abdeckt (§ 16 Abs. 2 HebG). In welchem Haus Du wann bist, steht in Deinem Praxisplan.

Ambulant: bei freiberuflichen Hebammen und im Geburtshaus

Mindestens 480 Stunden verbringst Du außerhalb der Klinik. Gemeint sind Einsätze „bei freiberuflichen Hebammen oder in ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen“ (§ 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HebG). Voraussetzung ist, dass sie die Qualitätsanforderungen aus dem Vertrag nach § 134a SGB V erfüllen. Auch hier geht es um alle drei Bereiche: Schwangerschaft, Geburt sowie Wochenbett und Stillzeit (§ 7 Abs. 1 HebStPrV).

Diese Einsatzstellen sind keine Vertragspartner. Dein Vertrag läuft auch während des ambulanten Einsatzes mit der Klinik weiter, und die Klinik schließt die Vereinbarung mit der Hebamme oder dem Geburtshaus. Bis zu 160 der 480 Stunden dürfen in weiteren Einrichtungen stattfinden, die für die ambulante Ausbildung geeignet sind (§ 7 Abs. 3 HebStPrV). Welche Einrichtung als geeignet gilt, bestimmt das jeweilige Landesrecht (§ 13 Abs. 3 HebG).

Was Du in den Einsätzen nachweisen musst

Anlage 3 HebStPrV legt Mindesttätigkeiten fest. Du dokumentierst sie in einem Tätigkeitsnachweis (§ 33 Abs. 2 Nr. 3 HebG, § 12 HebStPrV). Ohne diesen Nachweis wirst Du zum praktischen Teil der staatlichen Prüfung nicht zugelassen (§ 18 Abs. 2 HebStPrV). Die wichtigsten Punkte:

  • Beratung Schwangerer mit mindestens 100 vorgeburtlichen Untersuchungen.
  • Überwachung und Pflege von mindestens 40 Frauen während der Geburt.
  • Mindestens 40 Geburten, die Du selbst durchführst; im begründeten Ausnahmefall 30, wenn Du an 20 weiteren teilnimmst.
  • Aktive Teilnahme an ein oder zwei Steißgeburten, sonst Simulation.
  • Scheidendammschnitt und Einführung in die Naht.
  • Überwachung und Pflege von 40 gefährdeten Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen.
  • Überwachung, Pflege und Untersuchung von mindestens 100 Frauen im Wochenbett und 100 gesunden Neugeborenen.
  • Betreuung von Früh-, Spät-, untergewichtigen und kranken Neugeborenen.

2025 wurden in Deutschland 654.241 Kinder geboren, laut Statistischem Bundesamt der niedrigste Stand der Nachkriegszeit. Der Bundesrat hat mit den sinkenden Geburtenzahlen begründet, warum Praxiseinsätze schwerer zu sichern sind.

Praxisanleitung: wie viel Begleitung Dir zusteht

In jedem Einsatz muss Dich eine praxisanleitende Person mindestens 25 Prozent der Einsatzstunden anleiten (§ 13 Abs. 2 S. 1 HebG). Die Länder dürfen diesen Anteil bis zum Jahr 2030 absenken, aber nicht unter 15 Prozent (§ 13 Abs. 2 S. 2 HebG). Ein Rechenbeispiel mit dem Wochenbetteinsatz von 280 Stunden: Bei 25 Prozent sind das 70 Stunden Anleitung, bei 15 Prozent 42 Stunden.

Die praxisanleitende Person braucht nach § 10 Abs. 1 HebStPrV unter anderem zwei Jahre Berufserfahrung im Einsatzbereich, eine berufspädagogische Zusatzqualifikation von mindestens 300 Stunden und jährlich 24 Stunden Fortbildung. Daneben besucht Dich die Hochschule im Rahmen der Praxisbegleitung. Sie „betreut und beurteilt die Studierenden während ihrer Praxiseinsätze fachlich“ (§ 17 Abs. 2 HebG). Einen festen Umfang dafür nennen Gesetz und Verordnung nicht – nur „in angemessenem Umfang“.

Auslandseinsätze: bis zu 480 Stunden anrechenbar

Seit dem 26.11.2024 erlaubt § 7a HebStPrV Praxiseinsätze im Ausland. Ein Einsatz nach § 6 oder § 7 kann „ganz oder teilweise außerhalb des Geltungsbereichs des Hebammengesetzes durchgeführt werden“. Angerechnet wird er nur, wenn er gleichwertig ist, und höchstens mit 480 Stunden. § 7a Abs. 2 nennt dafür drei Bedingungen. Der Einsatz unterscheidet sich nicht wesentlich von einem Einsatz in Deutschland. Die Einrichtung darf vor Ort Geburtshilfe leisten. Und eine nach örtlichem Recht qualifizierte Person leitet Dich im Umfang von § 13 Abs. 2 HebG an.

Den Weg dorthin organisiert die Klinik. Sie schließt die Vereinbarung mit der Einrichtung im Ausland, mit Zustimmung der Hochschule. Der Behörde zeigt sie den Einsatz an, und zwar spätestens vier Monate vor Beginn (§ 7a Abs. 3 und 4; dort als Soll-Vorschrift). Stellt die Behörde fest, dass der Einsatz nicht gleichwertig ist, zählt er nicht. Hast Du ihn trotzdem absolviert, verlängert sich Dein Vertrag um die entsprechende Dauer (§ 7a Abs. 5).

Einige Studiengänge bauen das Ausland fest ein. An der Hochschule Bremen ist das fünfte Semester ein Pflicht-Auslandssemester. Die TH Aschaffenburg bietet das siebte Semester im Ausland als Option an, in Frankfurt sind Auslandsaufenthalte in Praxisphasen möglich.

Mobilität: Wie weit Du für die Praxis fahren musst

Die Einsatzorte eines Studiengangs liegen selten an einem Ort. Zwei belegte Beispiele zeigen die Größenordnung. An der Universität Münster finden die Praxismodule in zwei von sechs Kliniken statt, verteilt auf Münster, Lünen, Hamm, Ahlen und Coesfeld. Die Hochschule nennt Mobilität im Umkreis von etwa 50 Kilometern „zwingend erforderlich“. Die Universität Tübingen nennt „insgesamt 16 ausgewählte Einsatzorte im Umkreis von 160 Kilometern“.

Dazu kommen die ambulanten Einsätze und Kliniknetze, die über Landesgrenzen reichen. Eine Regel zu Fahrt- oder Unterkunftskosten enthält das Hebammengesetz nicht. Was Deine Klinik dazu zahlt, steht – wenn überhaupt – in Deinem Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung oder im dort genannten Tarifvertrag. Welche Kliniken zu welchem Studiengang gehören, zeigt der Klinik-Finder.

Neu ab 1. November 2026: Lerneinheiten statt Einsatz

Diese Regel ist neu. Ab dem 01.11.2026 kann ein „geringer Anteil der Praxiseinsätze“ durch praktische Lerneinheiten an der Hochschule oder bei der Klinik ersetzt werden. Voraussetzung ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde (§ 13 Abs. 2 S. 4 HebG in der Fassung von BGBl. 2026 I Nr. 225). Was das konkret bedeutet und welche Größenordnung der Gesundheitsausschuss nennt, steht im Artikel über das Skills Lab im Hebammenstudium. Am Ende der Praxisphasen steht die staatliche Prüfung, deren praktischer Teil die drei Bereiche Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett abprüft.

Quellen

Häufige Fragen

Ja. Die verantwortliche Praxiseinrichtung zahlt Dir vom Beginn des Studiums bis zum Ende des Vertrags eine monatliche Vergütung, also auch in Theoriephasen und bei ambulanten Einsätzen. Die Höhe legt das Gesetz nicht fest, sie richtet sich nach Tarif oder Hausvertrag der Klinik.
Nein. Das Hebammengesetz und die Studien- und Prüfungsverordnung sehen keine Anrechnung von Praktika vor, die vor dem Studium liegen. Die einzige Anrechnungsregel betrifft gleichwertige Einsätze im Ausland.
Ohne vollständigen Tätigkeitsnachweis darfst Du am praktischen Teil der staatlichen Prüfung nicht teilnehmen. Im begründeten Ausnahmefall genügen 30 selbst geleitete Geburten, wenn Du an 20 weiteren teilnimmst. Kannst Du die Prüfung ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig ablegen, verlängert sich Dein Vertrag auf schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Prüfung, höchstens um ein Jahr.
Das hängt vom Studiengang und von der Klinik ab. Die Einsatzorte stehen im Praxisplan, den die Klinik erstellt. Einige Studiengänge verlangen ausdrücklich Mobilität, Münster zum Beispiel im Umkreis von etwa 50 Kilometern.

Redaktion hebamme-studium.de

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