Hebammenstudium Skills Lab: Was ab 1. November 2026 gilt
Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Ab dem 1. November 2026 darf im Hebammenstudium ein „geringer Anteil der Praxiseinsätze“ durch praktische Lerneinheiten ersetzt werden, etwa im Skills Lab der Hochschule (§ 13 Abs. 2 S. 4 HebG neu). Nötig ist eine Genehmigung der Behörde. Eine Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht; der Gesundheitsausschuss des Bundestages nennt rund 10 Prozent der Praxiszeit als Orientierungsgröße.
Der Wortlaut des neuen § 13 Abs. 2 S. 4 HebG
Der neue Satz lautet: „Auf der Grundlage einer Genehmigung der zuständigen Behörde kann ein geringer Anteil der Praxiseinsätze durch praktische Lerneinheiten an der Hochschule oder bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung ersetzt werden.“
Eingefügt wurde er durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vom 22.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 225, ausgegeben am 28.07.2026). In Kraft tritt er nach Art. 6 Abs. 1 am 01.11.2026. Die Regel ist also über ein Gesetz gekommen, das eigentlich die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigen soll. Wer auf gesetze-im-internet.de nachliest, findet dort einen Hinweis auf „Art. 1“ dieses Gesetzes; geändert wird das Hebammengesetz aber durch Art. 5.
Der Satz steht direkt hinter den Regeln zur Praxisanleitung. Diese bleiben unverändert: Mindestens 25 Prozent jedes Praxiseinsatzes muss eine praxisanleitende Person anleiten, die Länder dürfen bis 2030 auf 15 Prozent absenken (§ 13 Abs. 2 S. 1 und 2 HebG).
Hebammenstudium im Skills Lab: was die Lerneinheiten ersetzen
Skills Labs sind nicht neu. An mehreren Hochschulen gibt es sie schon, nur gehören sie bisher zum hochschulischen Teil des Studiums. § 19 Abs. 1 HebG spricht dort von „theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen“. Die Hochschule Osnabrück nennt ein Skills- und Simulationslabor, die Universität zu Lübeck ein Skills Lab seit 2025, die DHBW Heidenheim ein SimLab.
Neu ist, dass solche Lerneinheiten jetzt auch Stunden aus dem berufspraktischen Teil ersetzen können. Das sind die mindestens 2.200 Stunden in Klinik und ambulanter Versorgung, die Anlage 2 der Studien- und Prüfungsverordnung (HebStPrV) auf Kreißsaal, Wochenbett, Neonatologie, Gynäkologie und freiberufliche Hebammen verteilt. Wie diese Stunden aufgebaut sind, zeigt der Artikel über die Praxiseinsätze im Hebammenstudium.
Der Gesundheitsausschuss beschreibt das Ziel so: Die Regel soll „simulationsgestütztes Training als dritten Lernort im Rahmen des berufspraktischen Teils des Hebammenstudiums“ etablieren (BT-Drs. 21/4990, S. 21). Studierende könnten praktische Fertigkeiten „in begrenztem Umfang auch ohne direkten Patientenkontakt in einer simulierten Umgebung erproben und vertiefen“. Als Beispiele nennt der Ausschuss Simulationspersonen und Modelle. Der Ausschuss verweist dabei auf ähnliche Regeln in § 6 Abs. 3 und § 38 Abs. 3 des Pflegeberufegesetzes.
Die Lerneinheiten können an zwei Orten stattfinden: an der Hochschule oder bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung – also der Klinik, mit der Du Deinen Vertrag hast.
Wer die Genehmigung erteilt
Ohne Genehmigung der zuständigen Behörde geht nichts – welche Behörde das ist, bestimmt jedes Land selbst (§ 64 Abs. 1 HebG). Laut Ausschussbegründung legt die verantwortliche Praxiseinrichtung „ein entsprechendes Konzept“ vor, das die Landesbehörde genehmigen muss. Bei der Genehmigung ist nach dem Ausschuss zu berücksichtigen, „dass das Erreichen des Studienziels nicht gefährdet wird“ (BT-Drs. 21/4990, S. 22).
Der Bundesrat hatte in seinem Vorschlag zwei weitere Prüfpunkte genannt. Die Behörde müsse die Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/36/EG beachten, „insbesondere hinsichtlich des Mindestumfangs der Praxisstunden“. Und sie müsse das Ausbildungsziel berücksichtigen, „das mit dem jeweiligen Praxiseinsatz erreicht werden soll“ (BT-Drs. 21/3207, S. 95).
Für Dich heißt das: Es gibt keinen Anspruch auf Skills-Lab-Stunden und keine Pflicht dazu. Ob Deine Klinik und Deine Hochschule die Möglichkeit nutzen, hängt von ihrem Konzept und von der Behörde Deines Landes ab. Genehmigungen kann es frühestens ab dem 01.11.2026 geben.
Warum die Regel kommt: sinkende Geburtenzahlen
Die Idee stammt vom Bundesrat. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf schreibt er: „Die Sicherstellung der Praxiseinsätze im Rahmen dieses Studiums wird zunehmend schwerer. Ursache dafür ist u. a., dass die Anzahl der Geburten sinkt.“ (BT-Drs. 21/3207, Stellungnahme Nr. 14, S. 94). In den Skills Labs oder SimLabs der Hochschulen könnten „viele praktische Anwendungen realitätsnah abgebildet werden“.
Die Zahlen stützen das. 2025 wurden in Deutschland 654.241 Kinder geboren, laut Statistischem Bundesamt der niedrigste Stand der Nachkriegszeit. Gleichzeitig verlangt Anlage 3 HebStPrV von jeder studierenden Person mindestens 40 selbst geleitete Geburten.
Die Bundesregierung war zunächst zurückhaltend. Sie teilte das Anliegen, wollte aber prüfen, ob die Regel mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vereinbar ist; das bedürfe „einer weitergehenden Prüfung“ (Gegenäußerung, BT-Drs. 21/3207, S. 99). Der Gesundheitsausschuss übernahm den Vorschlag in seiner Beschlussempfehlung vom 25.03.2026 mit einer Änderung: Der Bundesrat hatte Lerneinheiten „beim Träger des praktischen Teils der hochschulischen Ausbildung“ vorgesehen, im Gesetz steht jetzt „bei der verantwortlichen Praxiseinrichtung“.
Was „geringer Anteil“ bedeutet
Im Gesetz steht keine Zahl – eine Größenordnung liefert erst die Begründung des Gesundheitsausschusses: „Als Orientierungsgröße für einen geringen Anteil können um die 10 Prozent der Praxiszeiten angenommen werden.“ (BT-Drs. 21/4990, S. 22). Der Ausschuss rechnet das auch vor:
| Größe | Stunden | Grundlage |
|---|---|---|
| Mindestumfang berufspraktischer Teil | 2.200 | § 11 Abs. 3 HebG |
| Orientierungsgröße „um die 10 Prozent“ | rund 220 | Ausschussbegründung |
| Verbleibende klinisch-praktische Ausbildung | mindestens 1.980 | Ausschussbegründung |
| EU-Minimum klinisch-praktisch (ein Drittel von 4.600) | rund 1.533 | Art. 41 Abs. 1 Buchst. a RL 2005/36/EG laut Ausschussbegründung |
Selbst nach Abzug von 220 Stunden bleiben also deutlich mehr Praxisstunden, als die EU-Richtlinie verlangt. Der Ausschuss folgert daraus, dass sich für die Hebammen „keine Beschränkungen“ ergeben, anders als in der Pflegeausbildung mit ihren EU-Vorgaben für den direkten Patientenkontakt.
Die 10 Prozent stehen in der Begründung, im Gesetz selbst steht keine Zahl. Für die Behörde sind sie eine Orientierung, keine feste Obergrenze und kein Anspruch. Zum Vergleich: 220 Stunden sind etwas weniger als der gesamte Wochenbetteinsatz im Krankenhaus mit 280 Stunden.
Was sich für Dich ändert und was bleibt
Die Mindesttätigkeiten aus Anlage 3 HebStPrV bleiben bestehen. Die Verordnung ist laut Änderungshistorie seit November 2024 nicht mehr geändert worden (Stand 19.10.2026), eine Folgeänderung zum neuen Satz ist nicht verzeichnet. Simulation erlaubt Anlage 3 weiterhin nur in zwei Fällen: bei Steißgeburten, wenn es zu wenige gibt, und im begründeten Ausnahmefall bei der Nahtversorgung. Die 40 Geburten, 100 vorgeburtlichen Untersuchungen und 100 Wöchnerinnen sammelst Du also weiter in der echten Versorgung. Was im Studium insgesamt auf Dich zukommt, steht im Artikel zu den Inhalten des Hebammenstudiums.
Bei der staatlichen Prüfung ist Simulation dagegen schon seit 2020 vorgesehen. Der Prüfungsteil zur Geburt findet an der Hochschule „mit Modellen und Simulationspersonen“ statt (§ 29 Abs. 2 HebStPrV), und auch die Teile zu Schwangerschaft und Wochenbett dürfen simuliert werden. Darauf verweist auch der Ausschuss. Übung mit Simulationspersonen passt damit zu dem Prüfungsteil, der 60 Prozent der praktischen Prüfungsnote ausmacht (§ 33 Abs. 3 HebStPrV).
Unverändert bleibt auch Dein Vertrag: Die Klinik zahlt die Vergütung vom Beginn bis zum Ende des Vertragsverhältnisses (§ 34 Abs. 1 HebG). Welche Beträge gelten, steht im Artikel zur Vergütung im Hebammenstudium.
Quellen
- BGBl. 2026 I Nr. 225, Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vom 22.07.2026 (abgerufen 19.10.2026): Art. 5 Nr. 1 (Wortlaut § 13 Abs. 2 S. 4 HebG), Art. 6 Abs. 1 (Inkrafttreten 01.11.2026), Ausgabe 28.07.2026
- BT-Drs. 21/3207, Gesetzentwurf der Bundesregierung (abgerufen 19.10.2026): Stellungnahme des Bundesrates Nr. 14 mit Begründung (S. 94 f.), Gegenäußerung der Bundesregierung (S. 99)
- BT-Drs. 21/4990, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit vom 25.03.2026 (abgerufen 19.10.2026): Begründung zu Art. 5 Nr. 1 (S. 21 f.), dritter Lernort, Konzept der Praxiseinrichtung, Orientierungsgröße 10 Prozent, 220 und 1.980 Stunden, EU-Minimum rund 1.533 Stunden
- § 13 HebG, Praxiseinsätze (abgerufen 19.10.2026): Abs. 2 S. 1 bis 3 in der bis 31.10.2026 geltenden Fassung; Hinweis der Seite auf „Art. 1“ statt Art. 5
- § 11 HebG, Dauer und Struktur des Studiums (abgerufen 19.10.2026): mindestens 2.200 Praxisstunden
- § 19 HebG, theoretische und praktische Lehrveranstaltungen (abgerufen 19.10.2026): praktische Lehrveranstaltungen im hochschulischen Teil
- § 34 HebG, Vergütung (abgerufen 19.10.2026): Vergütung für die Dauer des Vertragsverhältnisses
- § 64 HebG, Zuständige Behörde (abgerufen 19.10.2026): Länder bestimmen die zuständigen Behörden
- § 29 HebStPrV, Prüfungsorte und Prüfungsarten des praktischen Teils (abgerufen 19.10.2026): Prüfungsteil Geburt mit Modellen und Simulationspersonen
- § 33 HebStPrV, Bestehen und Note des praktischen Teils (abgerufen 19.10.2026): Geburtsteil mit 60 Prozent
- Anlage 2 HebStPrV (abgerufen 19.10.2026): Wochenbetteinsatz 280 Stunden
- Anlage 3 HebStPrV (abgerufen 19.10.2026): Mindesttätigkeiten, Simulation nur bei Steißgeburt und Naht
- buzer.de, Änderungshistorie HebStPrV (abgerufen 19.10.2026): letzte Änderung in Kraft seit 26.11.2024, keine Änderung 2025/2026
- Destatis, Pressemitteilung Nr. 230 vom 1. Juli 2026 (abgerufen 19.10.2026): 654.241 Geburten 2025
- Hochschule Osnabrück, Hebammenwissenschaft (B.Sc.), dual (abgerufen 19.10.2026): Skills- und Simulationslabor
- Universität zu Lübeck, Hebammenwissenschaft (abgerufen 19.10.2026): Skills Lab seit 2025
- DHBW Heidenheim, Angewandte Hebammenwissenschaft (abgerufen 19.10.2026): SimLab
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