Selbständige Hebamme Gehalt: Vergütung, Kosten, Zuschlag

Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Arbeitsplatz einer Freiberuflerin

Ein festes Gehalt hat eine selbständige Hebamme nicht. Sie rechnet Einzelleistungen nach dem Hebammenhilfevertrag mit den Krankenkassen ab: 6,19 € je fünf Minuten Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, umgerechnet 74,28 € pro Stunde (Stand 2026). Das ist Umsatz. Kosten wie Haftpflicht, Benzin oder Raummiete muss sie daraus selbst bezahlen.

Wer selbstständig arbeitet, verdient deshalb so viel, wie abrechenbare Einheiten zusammenkommen, minus Kosten. Zum Einkommen freiberuflicher Hebammen gibt es keine veröffentlichte amtliche Zahl. Die Zahlen unten zeigen, was die Kassen für typische Leistungen zahlen und welche Kosten belegt sind.

Was die Krankenkassen zahlen

Fast alle Leistungen werden seit November 2025 in abgeschlossenen Fünf-Minuten-Einheiten vergütet. Für Nacht, Samstag ab 12 Uhr, Sonn- und Feiertage gibt es höhere Sätze. Die Beträge stammen aus Anlage 1.1 des Hebammenhilfevertrags in der Fassung ab 1. April 2026 und sind bis 31. Dezember 2027 festgesetzt.

Leistung Betrag auf die Stunde gerechnet
Hilfe in der Schwangerschaft und im Wochenbett 6,19 € je Einheit (Zuschlagszeit 7,24 €) 74,28 € (86,88 €)
Vorsorgeuntersuchung, höchstens 30 Minuten am Tag 6,19 € je Einheit (kein Zuschlagssatz) 74,28 €
Hilfe bei Wehen und Geburt als Beleghebamme 4,95 € je Einheit (5,79 €) 59,40 € (69,48 €)
Zulage 1:1-Betreuung als Beleghebamme, genau 48 Einheiten 2,17 € je Einheit (2,53 €) 26,04 € (30,36 €)
Hilfe bei Wehen und Geburt zu Hause oder im Geburtshaus 1,86 € je Einheit (2,17 €) 22,32 € (26,04 €)
Grundpauschale Hausgeburt 738,75 € (864,34 €) –
Grundpauschale Geburt im Geburtshaus 626,38 € (732,86 €) –
Wegegeld 0,97 € je km, bis 25 km einfache Strecke –

Bei den außerklinischen Geburten steckt der Großteil der Vergütung in der Grundpauschale, die Zeit wird nur gering zusätzlich bezahlt. Beleghebammen im Dienst bekommen keine Grundpauschale und rechnen nur nach Zeit ab. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg beziffert die Steigerung durch den neuen Vertrag hochgerechnet von 60,37 € auf 74,28 € pro Stunde; die Einzelheiten der Umstellung erklärt der Artikel zum Hebammenhilfevertrag 2026.

Drei Rechenbeispiele

Alle Beispiele zeigen Umsatz nach Anlage 1.1, Fassung ab 1. April 2026, ohne Material- und Auslagenpauschalen.

  1. Wochenbettbesuch, 60 Minuten, werktags tagsüber, Wohnung der Familie 10 km entfernt: 12 × 6,19 € = 74,28 € Betreuung plus 20 km × 0,97 € = 19,40 € Wegegeld. Ein zweiter Besuch am selben Abend nach 21 Uhr mit 45 Minuten bringt 9 × 7,24 € = 65,16 €.
  2. Beleggeburt mit sechs Stunden Hilfe, werktags tagsüber, durchgehend 1:1 von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt: 72 × 4,95 € = 356,40 € plus 48 × 2,17 € = 104,16 € Zulage, zusammen 460,56 € oder 76,76 € pro Stunde.
  3. Hausgeburt mit sechs Stunden Hilfe, werktags tagsüber: Grundpauschale 738,75 € plus 72 × 1,86 € = 133,92 €, zusammen 872,67 €. Die Materialpauschale für die Geburt (80,06 €) kommt hinzu, deckt aber Material.

Annahme in allen Fällen: Die Zeiten liegen innerhalb der Zeiträume, für die die jeweilige Position abrechenbar ist.

Selbständige Hebamme: Umsatz ist nicht Gehalt

74,28 € sind kein Stundenlohn – das sagt auch der GKV-Spitzenverband. Er schreibt, dass die Vergütung „zum Großteil aus dem Arbeitsentgelt“ besteht, aber anteilig auch Kosten wie Berufshaftpflicht, Benzin oder Strom enthält. Laut Anlage 1.1 sind Auslagen wie Benzin, Hard- und Software, Raummiete und ausgefallene Kursstunden mit den Gebührenpositionen „bereits abgegolten“. Der Versicherten darf dafür nichts zusätzlich berechnet werden.

Dazu kommt Zeit, für die es kein Geld gibt. Abrechenbar ist nur persönliche Hilfe an der Versicherten. Fahrzeiten sind mit dem Kilometergeld „abgegolten“, Wege zu eigenen Kursen und zu Klinikdiensten werden nicht erstattet. Und die Positionen haben Obergrenzen: Hilfe in der Schwangerschaft höchstens 90 Minuten am Tag, Vorsorgeuntersuchungen höchstens 30 Minuten, Wochenbettbesuche bis 90 Minuten je Kontakt (in den ersten drei Lebenstagen bis 120 Minuten) und höchstens 20 Kontakte bis zum zehnten Lebenstag.

Kosten: Haftpflicht und Sicherstellungszuschlag

Der größte belegte Kostenblock ist die Berufshaftpflicht. Ohne Geburtshilfe liegt sie laut GKV-Spitzenverband bei „einigen Hundert Euro im Jahr“; das betrifft rund drei Viertel der 18.687 freiberuflichen Hebammen in der Vertragspartnerliste (Oktober 2025). Wer Geburten betreut, zahlt deutlich mehr: Die Gruppenpolice des Deutschen Hebammenverbands kostete im Versicherungsjahr 2025/26 genau 13.292,24 €.

Diesen Betrag tragen geburtshilflich tätige Hebammen nicht allein. § 134a Abs. 1b SGB V gibt ihnen einen Sicherstellungszuschlag, wenn ihre wirtschaftlichen Interessen „wegen zu geringer Geburtenzahlen“ bei der Vergütung nicht ausreichend berücksichtigt sind. Ausgezahlt wird er auf Antrag vom GKV-Spitzenverband. Wie er berechnet wird, regelt seit dem 1. Januar 2026 die Anlage 1.3 des Hebammenhilfevertrags. Mit den Werten der DHV-Police sieht das so aus:

Schritt Betrag
Haftpflichtprämie 2025/26 13.292,24 €
abzüglich Anteil Privathaftpflicht − 98,76 €
Bemessungsgrundlage 13.193,48 €
abzüglich 4 % (Anteil einer Police ohne Geburtshilfe) − 527,74 €
abzüglich 7,5 % (Anteil für Privatversicherte und Selbstzahler) − 989,51 €
abzüglich pauschal 1.000 € (schon in den Geburtsgebühren enthalten) − 1.000,00 €
Sicherstellungszuschlag 10.676,23 €

Der GKV-Spitzenverband nennt für dieses Beispiel ab 1. Januar 2026 gerundet 10.676 €. Rechnet man die Haftpflichtanteile in den Gebührenpositionen dazu, tragen die Krankenkassen laut GKV-Spitzenverband rund 92 % der Police. Den Rest finanziert die Hebamme über Privatversicherte und Selbstzahler; die Privathaftpflicht zahlt sie selbst.

Der Zuschlag kommt nicht automatisch. Voraussetzung nach Anlage 1.3 ist unter anderem, dass Du im jeweiligen Quartal mit Geburtshilfe in der Vertragspartnerliste stehst, mindestens eine Geburtshilfeleistung erbracht und abgerechnet hast und die Qualitätsanforderungen nachweist. Ausgeglichen wird quartalsweise, beantragt werden kann bis zu zweimal im Kalenderjahr für bereits abgeschlossene Quartale. Die Prämie zahlst Du also zunächst selbst.

Wie viel Geld so fließt, zeigt die Statistik des GKV-Spitzenverbands: 2024 gab es 5.473 Auszahlungen über zusammen 26,82 Mio. €. Da Hebammen bis zu zweimal im Jahr und rückwirkend beantragen können, lässt sich daraus kein Betrag je Hebamme ablesen.

Was es zusätzlich geben kann

Wer Hebammenstudierende im ambulanten Praxiseinsatz anleitet, bekommt Geld von den Kassen. Laut GKV-Spitzenverband erhält eine freiberufliche Hebamme, die einen Kooperationsvertrag mit einem ausbildenden Krankenhaus schließt, für die Weiterbildung zur Praxisanleitung pauschal 9.730 €, für die Anleitung je Studierender weitere 6.600 € bei 480 Praxisstunden. Die Voraussetzungen stehen im Artikel Hebamme selbstständig.

Leistungen außerhalb des Vertrags oder über seine Zeitgrenzen hinaus kannst Du privat vereinbaren, vorher und schriftlich.

Einordnung: der Vergleich mit Angestellten

Angestellte Hebammen in Vollzeit verdienen laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit im Median 4.846 € brutto im Monat, freiberufliche sind darin nicht enthalten. Rein rechnerisch entsprechen 4.846 € Umsatz rund 65 abgerechneten Stunden Wochenbettbetreuung im Monat. Gleichsetzen lässt sich das nicht. Angestellte erhalten ihr Entgelt auch im Urlaub, im TVöD dazu eine Jahressonderzahlung (P 11: 85 %), und die Haftpflicht übernimmt der Arbeitgeber. Freiberuflich bringen nur abgerechnete Einheiten Geld, und davon gehen die Kosten ab.

Die Tarifbeträge im Einzelnen stehen im Artikel Hebamme Gehalt nach TVöD, den Überblick über alle Tarife gibt Hebamme Gehalt. Was der Beruf außerhalb der Klinik umfasst, beschreibt der Artikel Hebamme Beruf.

Quellen

Häufige Fragen

Eine verlässliche Zahl gibt es nicht. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit erfasst nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, und der GKV-Spitzenverband veröffentlicht Vergütungssätze, aber keine Einkommen. Was bleibt, hängt davon ab, wie viele Einheiten Du im Monat abrechnest und welche Kosten Du selbst trägst.
Ja. Die Hilfe bei Wehen und Geburt als Beleghebamme bringt 4,95 € je Einheit, im Wochenbett sind es 6,19 €. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verweist zur Begründung darauf, dass Beleghebammen die Infrastruktur der Klinik nutzen und deshalb geringere Betriebs- und Materialkosten haben. Bei einer 1:1-Betreuung kommt eine Zulage von 2,17 € je Einheit hinzu.
Nur über das Wegegeld. Für Strecken bis 25 Kilometer gibt es 0,97 € je Kilometer, und laut Vertrag sind damit auch Zeitversäumnisse abgegolten. Wege zu eigenen Sprechstunden oder Kursen und zu Diensten in der Klinik sind nicht erstattungsfähig.
Ja, als Privatleistung, die Du vor der Leistung schriftlich mit der Frau vereinbarst. Viele Geburtshäuser und Hausgeburtshebammen berechnen laut GKV-Spitzenverband eine Rufbereitschaftspauschale von regelmäßig mehreren Hundert Euro. Manche Krankenkassen erstatten sie in bestimmtem Umfang als Satzungsleistung.

Redaktion hebamme-studium.de

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