Beleghebamme: Aufgaben, Vergütung und Haftpflicht
Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20267 Min. Lesezeit

Eine Beleghebamme ist eine freiberufliche Hebamme, die Geburten im Krankenhaus betreut, ohne dort angestellt zu sein. Sie hat einen Belegvertrag mit der Klinik und rechnet direkt mit den Krankenkassen ab: 4,95 € je fünf Minuten Hilfe bei der Geburt (Stand 2026). Ende 2024 gab es 1.433 Beleghebammen in 121 Krankenhäusern.
Für die Klinik ist das ein anderes Modell als die Festanstellung – für Dich als Hebamme auch: Du bekommst kein Gehalt, sondern Geld für abrechenbare Einheiten, und Du trägst Kosten selbst, die bei Angestellten der Arbeitgeber übernimmt. Wie viel davon übrig bleibt, steht in keiner amtlichen Statistik.
Was eine Beleghebamme rechtlich ist
Die Definition steht in § 7 des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, kurz Hebammenhilfevertrag. Beleghebammen sind danach „nicht am Krankenhaus angestellte Hebammen“, die dem Vertrag beigetreten sind und ihren Versicherten im Krankenhaus Hilfe leisten, „ohne hierfür vom Krankenhaus eine Vergütung zu erhalten“. Dafür nutzen sie die Dienste, Einrichtungen und Mittel der Klinik.
Eine Hilfeleistung als Beleghebamme liegt nur vor, wenn vier Bedingungen zusammenkommen:
- Das Krankenhaus ist nach § 108 SGB V zugelassen und hat eine geburtshilfliche Abteilung.
- Die Behandlung läuft über eine Fallpauschale „mit Beleghebamme“.
- Die Leistung ist nicht schon über das Krankenhaus abgegolten.
- Die Hebamme hat einen Belegvertrag mit diesem Krankenhaus.
In der Praxis gibt es zwei Formen. Dienstbeleghebammen arbeiten in einem Schichtplan und betreuen die Frauen, die während ihres Dienstes in den Kreißsaal kommen. Begleitbeleghebammen begleiten eine Frau, die sie aus der Schwangerschaft kennt, zur Geburt in die Klinik. Beide Begriffe verwendet auch der GKV-Spitzenverband in seinen Antworten zum Sicherstellungszuschlag.
Beleghebamme oder angestellt: der Vergleich
| Beleghebamme | Angestellte Hebamme (kommunale Klinik, TVöD) | |
|---|---|---|
| Vertrag | Belegvertrag mit der Klinik, Beitritt zum Hebammenhilfevertrag | Arbeitsvertrag |
| Bezahlung | je abgeschlossene 5-Minuten-Einheit von der Krankenkasse | Monatsentgelt, P 11 Stufe 2: 4.419,71 € ab 01.05.2026 |
| Leere Stunden im Dienst | nicht bezahlt | bezahlt |
| Berufshaftpflicht | zahlt sie selbst | übernimmt der Arbeitgeber |
| Urlaub, Krankheit | kein Entgelt, nur abgerechnete Leistungen bringen Geld | Entgelt läuft weiter, 31 Urlaubstage laut TVöD-Lesefassung 2027 |
| Jahressonderzahlung | keine | 85 % in P 11 |
Die Tarifwerte im Einzelnen erklärt der Artikel Hebamme Gehalt nach TVöD. Eine Lesart dieser Tabelle ist wichtig: Die angestellte Hebamme hat ein festes Einkommen, die Beleghebamme einen Umsatz. Beides lässt sich nicht direkt gegeneinander stellen.
Wie viele Beleghebammen es gibt
Das Statistische Bundesamt zählte zum 31.12.2024 in den Krankenhäusern 11.447 angestellte Hebammen und 1.433 Beleghebammen in 121 Häusern. In seiner Pressemitteilung vom 4. Mai 2026 rechnet es mit rund 12.900 Hebammen in Krankenhäusern, davon 11,1 Prozent Belegkräfte.
Der GKV-Spitzenverband beschreibt eine Bewegung weg vom Belegsystem. In seinem Papier vom Oktober 2025 schreibt er, einige Hebammen wechselten ins Angestelltenverhältnis, „vor allem bei sogenannten Beleghebammen“. Als wahrscheinlichen Grund nennt er die Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre. Welche Klinik mit Beleghebammen arbeitet, siehst Du nicht in einer zentralen Liste; die Geburtskliniken in Deiner Nähe findest Du im Klinik-Finder, das Modell erfragst Du dort.
Vergütung nach dem Hebammenhilfevertrag
Seit dem 1. November 2025 rechnen Beleghebammen in Einheiten zu je fünf Minuten ab. Alle Leistungen als Beleghebamme tragen die Endziffer 5. Für Zeiten nachts von 21 bis 6 Uhr, samstags ab 12 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gilt ein höherer Satz; der GKV-Spitzenverband beziffert den Zuschlag auf 17 Prozent.
| Position | Leistung | Betrag (mit Zuschlag) |
|---|---|---|
| 20105 | Hilfe bei Wehen und Geburt im Krankenhaus | 4,95 € je Einheit (5,79 €) |
| 20305 | Zulage 1:1-Hilfeleistung, genau 48 Einheiten | 2,17 € je Einheit (2,53 €) |
| 20505 | Überwachung einer weiteren Gebärenden | 1,86 € je Einheit (2,17 €) |
| 20205 | Grundpauschale Begleit-Beleggeburt | 237,70 € (278,10 €) |
Quelle ist Anlage 1.1 des Vertrags in der Fassung ab 1. April 2026; die Sätze sind bis 31. Dezember 2027 festgesetzt. Die 1:1-Zulage ist ab dem 1. April 2026 erbringbar und frühestens ab 15. Mai 2026 abrechenbar.
Die Regeln dahinter bestimmen, was am Ende auf der Abrechnung steht:
- Die Hilfe bei Wehen und Geburt (20105) zählt ab der Latenzphase bis drei Stunden nach der Geburt, länger nur auf ärztliche Anordnung.
- Die 1:1-Zulage gibt es nur, wenn die Hebamme von zwei Stunden vor bis zwei Stunden nach der Geburt ausschließlich diese eine Frau betreut. Kommt die Frau später, sinkt die Zahl der Einheiten entsprechend. Ein einmaliger Wechsel der Hebamme, etwa beim Schichtwechsel nach der Geburt, ist erlaubt.
- Neben der Grundpauschale der Begleit-Beleggeburt ist die 1:1-Zulage nicht abrechenbar.
- Eine zweite Gebärende darf parallel überwacht werden; dafür gibt es 1,86 € je Einheit.
Zwei Beispiele des GKV-Spitzenverbands
Für eine Geburt mit sechs Stunden 1:1-Betreuung, ohne Nacht- oder Wochenendzuschlag, nennt der GKV-Spitzenverband eine Vergütung von 460,39 € (Stand Oktober 2025, also vor der Änderungsvereinbarung zum 1. April 2026). Nach den seit April geltenden Positionen ergeben 72 Einheiten zu 4,95 € plus 48 Einheiten 1:1-Zulage zu 2,17 € zusammen 460,56 €.
Aufschlussreicher ist sein Wochenbeispiel aus dem Infopapier zu Beleghebammen. Eine Beleghebamme arbeitet 40 Stunden und betreut vier Geburten. In 4 Stunden leistet sie zuschlagsfähige 1:1-Betreuung, in 8 Stunden 1:1 ohne Zulage, in 12 Stunden betreut sie zwei Frauen gleichzeitig, in 2 Stunden drei. In 14 Stunden kommt niemand – 35 Prozent der Woche ohne abrechenbare Leistung. Der Umsatz: 2.005,51 € in der Woche, auf 20 Arbeitstage im Monat hochgerechnet 8.022,04 €.
Wer als Beleghebamme plant, muss die leeren Stunden einrechnen. Sie hängen davon ab, wie viele Frauen in einem Haus gebären und wie die Dienste verteilt sind, und beides kannst Du nicht steuern.
Beleghebamme: Umsatz ist nicht Einkommen
Die 8.022,04 € aus dem Beispiel sind Umsatz. Davon zahlt eine Beleghebamme selbst, was eine angestellte Hebamme ganz oder zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen bekommt: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Berufshaftpflicht, dazu Fortbildung und Steuern. Eine amtliche Zahl zum Einkommen nach Abzug dieser Kosten gibt es nicht.
Weniger Kosten als Hebammen in der Hausgeburtshilfe hat sie trotzdem. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verweist in seinem Beschluss vom Dezember 2025 darauf, dass Beleghebammen „deutlich geringere Betriebs- und Materialkosten“ haben, weil sie die Infrastruktur der Krankenhäuser nutzen. Das war einer der Gründe – neben der gewünschten 1:1-Betreuung –, warum die Geburtshilfe als Beleghebamme mit 4,95 € statt 6,19 € je Einheit vergütet wird.
Haftpflicht und Sicherstellungszuschlag
Geburtshilfe darf eine freiberufliche Hebamme nur abrechnen, wenn ihre Berufshaftpflicht die Geburtshilfe abdeckt und das in der Vertragspartnerliste hinterlegt ist (§ 6 des Vertrags). Diese Police ist teuer. Die Gruppenpolice des Deutschen Hebammenverbands kostete im Versicherungsjahr 2025/26 genau 13.292,24 €; ohne Geburtshilfe liegen die Kosten laut GKV-Spitzenverband bei „einigen Hundert Euro im Jahr“.
Den größten Teil gleicht der Sicherstellungszuschlag aus. Im Beispiel des GKV-Spitzenverbands ab 1. Januar 2026 sind das 10.676 € im Jahr. Beleghebammen haben hier eine Erleichterung: Wer nur im Krankenhaus arbeitet, als Dienst- oder Begleitbeleghebamme, muss beim Antrag keinen eigenen Nachweis über ein Qualitätsmanagement einreichen, weil das System der Klinik gilt. Wie der Zuschlag berechnet und beantragt wird, steht im Artikel Sicherstellungszuschlag für Hebammen. Bis das Geld kommt, zahlst Du die Prämie selbst, und zwar in voller Höhe.
So wirst Du Beleghebamme
Die Schritte entsprechen denen jeder freiberuflichen Hebamme, plus der Vertrag mit der Klinik:
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“ (nach dem Studium mit der staatlichen Prüfung).
- Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Gesundheitsamt, in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung.
- Berufshaftpflicht mit Geburtshilfe abschließen.
- Institutionskennzeichen für die Abrechnung beantragen.
- Dem Hebammenhilfevertrag beitreten, über einen Berufsverband oder direkt beim GKV-Spitzenverband. Ein rückwirkender Beitritt ist ausgeschlossen.
- Belegvertrag mit dem Krankenhaus schließen.
Die ersten fünf Schritte erklärt der Artikel Hebamme selbstständig ausführlich. Was die Kassen für Vorsorge, Wochenbett und Hausgeburt zahlen, steht unter Was verdient eine freiberufliche Hebamme?.
Der Streit um die neue Vergütung
Die Umstellung auf Fünf-Minuten-Einheiten kam per Schiedsspruch. Der Deutsche Hebammenverband sah gerade die Beleghebammen im Nachteil und beantragte beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht wies den Antrag im Dezember 2025 zurück. Früher konnten Beleghebammen je angefangene 30 Minuten abrechnen; diese „Optimierungsmöglichkeiten“ fielen weg, dafür stieg die Vergütung hochgerechnet von 60,37 € auf 74,28 € pro Stunde. Die Behauptung des Verbands, der Stundensatz für Beleghebammen sei auf 80 Prozent gesunken, hielt das Gericht für nicht hinreichend dargelegt, so die Pressemitteilung des Gerichts.
Die Vertragspartner müssen die Folgen des neuen Modells nach Vorliegen repräsentativer Abrechnungsdaten gemeinsam auswerten. Die Änderungsvereinbarung ab 1. April 2026 brachte die 1:1-Zulage in ihrer heutigen Form und verpflichtet den Verband, seine Klage zurückzunehmen. Die Einzelheiten stehen im Artikel zum Hebammenhilfevertrag 2026. Festgesetzt sind die Beträge bis 31. Dezember 2027.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag in der Fassung ab 01.04.2026 (abgerufen 19.10.2026): § 6 Haftpflicht als Voraussetzung, § 7 Definition Beleghebamme und Betreuungsschlüssel, Endziffer 5, Anlage 1.1 Positionen 20105, 20205, 20305, 20505 mit Abrechnungsregeln
- GKV-Spitzenverband: Änderungsvereinbarung vom 16.03.2026 (abgerufen 19.10.2026): Inkrafttreten 01.04.2026, Abrechenbarkeit ab 15.05.2026, Klagerücknahme
- GKV-Spitzenverband: Zahlen, Daten, Fakten zu freiberuflichen Hebammen, Stand Oktober 2025 (abgerufen 19.10.2026): Beispiel 460,39 €, Zuschlag 17 %, Haftpflicht, Prämie 13.292,24 €, Sicherstellungszuschlag 10.676 €, Wechsel von Beleghebammen in die Anstellung
- GKV-Spitzenverband: Mehr 1:1-Betreuungen und höhere Vergütung im Beleghebammensystem (abgerufen 19.10.2026): Wochenbeispiel 2.005,51 € und 8.022,04 €, Zeitanteile
- GKV-Spitzenverband: FAQ zur Beantragung des Sicherstellungszuschlags, Stand 06.05.2026 (abgerufen 19.10.2026): kein gesonderter QM-Nachweis für Dienst- und Begleitbeleghebammen
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Pressemitteilung vom 11.12.2025 (abgerufen 19.10.2026): Ablehnung des Eilantrags, 60,37 € und 74,28 €, Betriebskosten, Evaluationspflicht, Laufzeit bis 31.12.2027
- Destatis: Statistischer Bericht Grunddaten der Krankenhäuser 2024 (abgerufen 19.10.2026): 11.447 angestellte Hebammen, 1.433 Beleghebammen in 121 Krankenhäusern (31.12.2024)
- Destatis: Pressemitteilung N028 vom 4. Mai 2026 (abgerufen 19.10.2026): rund 12.900 Hebammen in Krankenhäusern, 11,1 % Belegkräfte
- VKA: BT-K, Lesefassung Stand 01.01.2026 (abgerufen 19.10.2026): P 11 Stufe 2 4.419,71 € ab 01.05.2026, Jahressonderzahlung 85 %
- VKA: TVöD Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2027 (abgerufen 19.10.2026): § 26 Erholungsurlaub 31 Arbeitstage
- Gesetze im Internet: § 134a SGB V (abgerufen 24.10.2026): Hebammenhilfevertrag, Sicherstellungszuschlag
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