Familienhebamme werden: Weiterbildung, Dauer, Kosten
Von der RedaktionAktualisiert am 25. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Familienhebamme wirst Du als Hebamme mit Berufserfahrung über eine Zusatzqualifikation. Die bundesweiten Standards verlangen 24 Monate Tätigkeit als Hebamme und mindestens 270 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Danach begleitest Du Familien in belasteten Lebenslagen, in der Regel von der Schwangerschaft bis zum ersten Geburtstag des Kindes.
Die Familienhebamme gehört zu den Frühen Hilfen, die das Bundeskinderschutzgesetz seit 2012 fördert. Bezahlt wird sie nicht von der Krankenkasse, sondern von Kommunen, Ländern und der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Das prägt den Weg dorthin genauso wie die Arbeit selbst.
Was eine Familienhebamme macht
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) beschreibt Familienhebammen als Hebammen „mit einer Zusatzqualifikation“, die Familien „in belasteten Lebenslagen“ unterstützen, etwa in Armut, bei psychischen Problemen oder bei Überforderung im Alltag mit Kind. Sie arbeiten an der Schnittstelle von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe.
Das Kernangebot heißt im Fachjargon „Gesundheitsorientierte Familienbegleitung“. Das Leistungsprofil, das Bund und Länder 2016 beschlossen haben, beschreibt eine längerfristige, aufsuchende Begleitung, in der Regel zu Hause. Familienhebammen beraten und leiten an, stärken die Eltern-Kind-Interaktion und vermitteln bei Bedarf in weitere Angebote des Netzwerks, eine Art Lotsenfunktion. Die Familien nehmen das Angebot freiwillig an.
Eine Grenze ist klar gezogen. Geht es um eine Gefährdung des Kindes, liegt die Federführung laut NZFH „immer“ beim Jugendamt; die Familienhebamme kann dann zusätzlich begleiten, aber nie allein oder federführend.
Von der regulären Hebammenarbeit unterscheidet sich das vor allem im Zeitraum und im Blick. Wochenbettbetreuung nach dem Hebammenhilfevertrag endet mit der zwölften Lebenswoche. Die Familienhebamme kann bis zum Ende des ersten Lebensjahres in der Familie bleiben und kümmert sich um Themen, die keine Kassenleistung sind. Was der Beruf sonst umfasst, steht im Artikel Hebamme Beruf.
Die Rechtsgrundlage
Im Bundesrecht steht die Familienhebamme in § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG): Die Netzwerke Frühe Hilfen sollen „durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden“. Das KKG ist Teil des Bundeskinderschutzgesetzes, das am 1. Januar 2012 in Kraft trat. Seit 2018 stellt der Bund über den Fonds der Bundesstiftung Frühe Hilfen jährlich 51 Millionen Euro bereit. Das Geld fließt über die Länder an die Kommunen.
Eine eigene Berufsbezeichnung ist „Familienhebamme“ nicht. Rechtlich bleibst Du Hebamme, mit allen Pflichten aus Hebammengesetz und Berufsordnung Deines Landes. Die Ausnahme ist Niedersachsen: Dort darf sich nur „Familienhebamme“ oder „Fachkraft Frühe Hilfen – Familienhebamme“ nennen, wer eine Weiterbildung nach der Landesverordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen bestanden hat.
Familienhebamme werden: die Voraussetzungen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“.
- Mindestens 24 Monate Tätigkeit als Hebamme.
- Ein Eignungsfeststellungsverfahren beim Bildungsträger; bei Nicht-Eignung gibt der Träger eine Rückmeldung.
- Je nach Land weitere Nachweise. In Bayern etwa eine Bestätigung der Tätigkeit im kommunalen KoKi-Netzwerk frühe Kindheit oder die Möglichkeit, mindestens vier Monate in den Frühen Hilfen zu hospitieren.
Wer gerade aus dem Studium kommt, sammelt also erst zwei Jahre Erfahrung – im Kreißsaal, in der Wochenbettbetreuung oder freiberuflich. Bayern bevorzugt Bewerberinnen, die schon aufsuchend gearbeitet haben und Erfahrung mit Kindern bis drei Jahren mitbringen.
Die Qualifizierung nach bundesweiten Standards
Seit 1. Januar 2019 gelten die „Bundesweit vereinbarten Qualitätsstandards zur Qualifizierung von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern“. Sie legen fest:
| Regel | Vorgabe |
|---|---|
| Umfang | mindestens 270 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, davon 210 mit Pflichtinhalten und 60 nach Landesvorgabe |
| Präsenz | mindestens 80 %, also 216 Einheiten |
| Fehlzeiten | höchstens 10 % |
| Abschluss | personenbezogene Leistungsprüfung, Zertifikat „Familienhebamme (Bundesstiftung Frühe Hilfen)“ |
| Anerkennung | Abschlüsse werden von allen Ländern gegenseitig anerkannt |
| Bildungsträger | vom jeweiligen Land zugelassen |
Inhaltlich schreiben die Standards zehn Themenbereiche vor: die eigene Rolle und den rechtlichen Rahmen, Netzwerkarbeit, Gesprächsführung in belasteten Lebenslagen, elterliche Kompetenzen, die Entwicklung von Säugling und Kleinkind, die Eltern-Kind-Interaktion, die Lebenswelt Familie, den Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung, Qualitätsmanagement und Dokumentation sowie psychische Belastungen von Familien wie postpartale Depression und Sucht.
Was eine Familienhebamme können soll, beschreibt das Kompetenzprofil des NZFH von 2012 ausführlicher, mit zehn Handlungsanforderungen von der professionellen Haltung bis zum Schutz des Kindeswohls. Es gilt bis heute als Grundlage dafür, ob Qualifizierung und Einsatz aus Mitteln der Bundesstiftung förderfähig sind.
Was die Länder anbieten und bezahlen
Die 270 Einheiten sind ein Minimum. Die Länder dürfen mehr verlangen – und einige tun das deutlich.
| Land | Umfang | Kosten und Förderung | Stand |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Landescurriculum mit 320 Präsenzstunden, 20 Intervisionsstunden und 60 Stunden Selbstlernzeit und Abschlussarbeit, rund 400 Stunden über etwa anderthalb Jahre; Abschluss „Landeszertifikat FamHeb Frühe Hilfen“ | Förderung bis 2.000 € pro Person, Antrag vor der Kursanmeldung | Juni 2025 |
| Bayern | 368 Lehreinheiten (270 Kontaktzeit, 98 Selbststudium), entspricht 12 ECTS | Kurs 2026/27: 3.740 €; vollständige Erstattung über die Kommune, wenn Du die Prüfung bestehst und im KoKi-Netzwerk eingebunden bist | Infoblatt 2026 |
| Hamburg und Schleswig-Holstein | gemeinsames Rahmencurriculum, mindestens 270 Unterrichtsstunden in 10 Modulen über rund zwölf Monate | Hamburg übernimmt über 80 % der Kosten, wenn Du in einem Hamburger Angebot der Frühen Hilfen arbeitest | Behördenseite 2026 |
| Niedersachsen | staatlich anerkannte Weiterbildung mit geschützter Bezeichnung | Umfang und Kosten nicht amtlich online | – |
| Hessen | das Land bietet „in der Regel jährlich“ eine Qualifizierung an | nicht genannt | Familienatlas Hessen |
Für die übrigen Länder sind Umfang und Förderung nicht online veröffentlicht. Ansprechpartner ist jeweils die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen, die auch die Bildungsträger zulässt. In Nordrhein-Westfalen gilt eine Sonderregel: Hebammen mit einem Bachelor oder Master in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder Kindheitspädagogik gelten bereits als qualifiziert.
Kostenlos sind die Materialien des NZFH: zehn Qualifizierungsmodule als PDF und zwölf Online-Kurse auf der Lernplattform Frühe Hilfen, darunter einer für den Einstieg in das Arbeitsfeld.
Arbeit und Bezahlung
Familienhebammen arbeiten auf Honorarbasis oder angestellt. Laut Leitfaden des NZFH (Stand 2013) waren die meisten freiberuflich im Auftrag tätig, für den öffentlichen Gesundheitsdienst, das Jugendamt, freie Träger oder Stiftungen. Feste Stellen gibt es beim Gesundheitsamt, beim Jugendamt und bei Wohlfahrtsverbänden. In Mecklenburg-Vorpommern etwa koordinieren die Gesundheitsämter den Einsatz, und das Land übernimmt über ein eigenes Programm die Honorarkosten; begleitet wird dort ab dem ersten Lebenstag bis höchstens zum 18. Lebensmonat.
Wie viel Du verdienst, ist nicht einheitlich geregelt. Die Vergütung ist laut NZFH „Ergebnis eines Aushandlungsprozesses“ mit der beauftragenden Stelle; es haben sich unterschiedliche Stundensätze und Eingruppierungen etabliert. Veröffentlichte Beträge gibt es nicht. Ein gängiges Modell ist laut NZFH die Teilzeit- oder Honorartätigkeit als Familienhebamme neben der freiberuflichen Arbeit als Hebamme; die reguläre Hebammenhilfe rechnest Du dann getrennt mit der Krankenkasse ab. Wie das funktioniert, erklären die Artikel Hebamme selbstständig und Hebammenhilfevertrag 2026.
Familienhebamme oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin?
Beide Berufsgruppen zählt das NZFH zu den Gesundheitsfachkräften in den Frühen Hilfen, beide qualifizieren sich nach denselben Standards und meist in denselben Kursen. Der Unterschied liegt im Grundberuf und im Zeitraum. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen kommen aus der Kinderkrankenpflege und beginnen laut Leistungsprofil in der Regel mit der Geburt. Familienhebammen begleiten schon in der Schwangerschaft und in der Regel bis zum vollendeten ersten Lebensjahr. Das Angebot insgesamt richtet sich an Familien mit Kindern bis drei Jahren.
Familienhebamme und Studium
Das Hebammenstudium ersetzt die Zusatzqualifikation nicht. Nordrhein-Westfalen sieht im Landescurriculum ausdrücklich keine Verkürzung für Hebammen mit Studium vor; eine Anpassung werde auf Bundesebene diskutiert.
Zwei Master greifen das Thema auf. An der KSH München kannst Du im berufsbegleitenden Master Midwifery-Led Care als Wahlpflicht die Qualifizierung zur Familienhebamme nach den Vorgaben des NZFH belegen. Der Master Advanced Midwifery Practice in Köln hat ein Modul „Family Health Midwifery“ für Familien in belasteten Lebenslagen. Beide stehen im Überblick zum Master Hebammenwissenschaft. Wer nach altem Recht ausgebildet ist und erst einen Bachelor nachholen will, findet die Wege unter Studium für examinierte Hebammen.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 3 KKG (abgerufen 24.10.2026): Stärkung der Netzwerke durch Familienhebammen, Bundesinitiative, Fonds mit 51 Mio. € jährlich
- NZFH: Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen (abgerufen 24.10.2026): Definition, Zielgruppen, Längerfristige aufsuchende Begleitung, Schnittstelle, Lernplattform
- NZFH: Leistungsprofil Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (abgerufen 24.10.2026): Beschluss 10.05.2016, Zielgruppe 0–3 Jahre, Leistungen, Einsatzzeiträume Familienhebamme und FGKiKP
- NZFH: Qualitätsstandards zur Qualifizierung (abgerufen 24.10.2026): Beschluss 06.12.2018, gültig ab 01.01.2019, 270 UE, 216 Präsenz, Fehlzeiten, Themenbereiche, 24 Monate, Eignungsfeststellung, Zertifikat, gegenseitige Anerkennung, Schutz der Bezeichnung in Niedersachsen
- NZFH: Kompetenzprofile und Kompetenzprofil Familienhebammen (PDF) (abgerufen 24.10.2026): Grundlage der Förderfähigkeit, zehn Handlungsanforderungen, Federführung des Jugendamts
- NZFH: Bundesstiftung Frühe Hilfen (abgerufen 24.10.2026): Träger, Zweck, Fonds
- NZFH: Qualifizierungsmodule für Gesundheitsfachkräfte (abgerufen 24.10.2026): zehn Module als PDF, kostenlose Online-Kurse
- NZFH: Der Einsatz von Familienhebammen in Netzwerken Früher Hilfen, Leitfaden für Kommunen (abgerufen 24.10.2026): keine geschützte Berufsbezeichnung, Honorar oder Anstellung, Aushandlung der Vergütung, getrennte Abrechnung, Haftpflichtvermerk
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW: FAQ-Liste zu Qualifizierungen Familienhebamme, Stand Juni 2025 (abgerufen 24.10.2026): Landescurriculum rund 400 Stunden, Förderung bis 2.000 €, keine Verkürzung für Studierte, Sonderregel Sozialpädagogik
- Bayerisches Landesjugendamt: Infoblatt Weiterbildung Familienhebamme 2026 (abgerufen 24.10.2026): Zugang, 368 LE, 12 ECTS, 3.740 €, Erstattung über KoKi-Netzwerk
- Freie und Hansestadt Hamburg: Frühe Hilfen, Informationen für Fachkräfte (abgerufen 24.10.2026): Rahmencurriculum mit Schleswig-Holstein, 270 Unterrichtsstunden, 10 Module, Zuschuss über 80 %
- Hessen: Familienatlas, Informationen für Fachkräfte und Träger (abgerufen 24.10.2026): jährliche Qualifizierung, 51 Mio. € seit 2018, Weg der Mittel
- Hansestadt Greifswald: Förderung des Einsatzes von Familienhebammen (abgerufen 24.10.2026): Landesprogramm Mecklenburg-Vorpommern, Gesundheitsämter, Honorarkosten, bis 18. Lebensmonat
- KSH München: Midwifery-Led Care (M.Sc.) (abgerufen 24.10.2026): Wahlpflicht Familienhebamme nach NZFH-Vorgaben
- Universität zu Köln: Master Advanced Midwifery Practice (abgerufen 24.10.2026): Modul Family Health Midwifery
- GKV-Spitzenverband: Hebammenhilfevertrag in der Fassung ab 01.04.2026 (abgerufen 19.10.2026): Wochenbett bis zur vollendeten 12. Lebenswoche (§ 5)
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